Informationen für Bauverantwortliche

Dem Erhalt von stadtbildprägenden Backsteinfassaden kommt in der Modernisierung eine besondere Bedeutung zu. Deshalb ist bei öffentlich geförderten Modernisierungsmaßnahmen eine Qualitätssicherung für Backsteinfassaden eingeführt worden. 

Bei Gebäuden, für die eine sogenannte Backsteinrelevanz festgestellt wird, bietet die IFB Hamburg eine Förderung für den Erhalt oder die Rekonstruktion von Klinkerfassaden an. Dabei werden insbesondere die Verkleidung der gedämmten Fassadenflächen mit Klinkerriemchen oder Vollsteinen sowie die Fugensanierung von zu erhaltenden Fassadenfläche mit ergänzenden Zuschüssen gefördert. 

Bei Gebäuden mit Klinkerfassade innerhalb der kartierten Gebiete der Backsteinkarte „Erhaltenswerte Backsteingebiete und -ensembles in Hamburg“ muss verpflichtend das Qualitätssicherungsverfahren Backstein durchlaufen werden.

Für Gebäude mit Klinkerfassade außerhalb der kartierten Gebiete der Backsteinkarte kann eine Backsteinförderung gewährt werden, wenn zuvor durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen eine Backsteinrelevanz festgestellt wurde.

Für Gebäude mit Klinkerfassade, die unter Denkmalschutz stehen, als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeordnet wurden, sich in einem Gebiet mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung oder Gestaltungssatzung befinden oder ein Baugenehmigungsverfahren mit gestalterischer Abstimmung zur Fassade durchlaufen, erfolgt die Qualitätssicherung der Backsteinfassade an der jeweils zuständigen Stelle.

Wie ist das Verfahren? 

Für Gebäude mit Klinkerfassade innerhalb der kartierten Gebiete der Backsteinkarte muss im Rahmen der Antragstellung eine Selbstauskunft mit vollständigem Fassadenkonzept und Maßnahmenbeschreibung eingereicht werden. 

Für Gebäude mit Klinkerfassade außerhalb der kartierten Gebiete der Backsteinkarte kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Damit die Backsteinrelevanz durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen festgestellt werden kann, muss auch hierzu eine Selbstauskunft mit vollständigem Fassadenkonzept und zugehöriger Maßnahmenbeschreibung eingereicht werden.

Vorlagen für die Antragstellung finden Sie am Ende dieser Seite im Downloadbereich.

Bei Feststellung einer Backsteinrelevanz ist das Fassadenkonzept mit der Behörde abzustimmen. Die IFB prüft die Unterlagen und entscheidet über die Förderwürdigkeit.

Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, als besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingeordnet wurden, in einem Gebiet der städtebaulichen oder gestalterischen Erhaltungsverordnung oder Erhaltungsbereich im Bebauungsplan liegen oder die ein   Baugenehmigungsverfahren mit gestalterischer Abstimmung zur Fassade durchlaufen, erfolgt die Abstimmung des Fassadenkonzeptes an der jeweils zuständigen Stelle. 

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens hat der oder die Antragstellende zu bestätigen, dass das Fassadenkonzept wie abgestimmt umgesetzt wurde. Danach werden die Fördermittel ausgezahlt.

Beratung und Klärung der Backsteinrelevanz

Wir empfehlen, das Bauvorhaben zum frühestmöglichen Zeitpunkt bei der IFB Hamburg vorzustellen und sich zum weiteren Verfahren beraten zu lassen. 

Bei folgenden Förderprogrammen ist die Backsteinrelevanz zu prüfen:

Wir beraten Sie gern.

Wir informieren Sie gerne und besprechen alles Notwendige zur Qualitätssicherung Backstein mit Ihnen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

Qualitätssicherung

Jeanette Rieckmann

Qualitätssicherung

Petra Merten

Downloads zur Qualitätssicherung Backstein