Wärmeschutz im Gebäudebestand
- Zuschüsse für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Bauteilförderung)
- Modernisierungsbonus bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen
Wohngebäude energetisch optimieren?
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten!
Wir fördern die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden, deren Beugenehmigung älter als 20 Jahre ist.
Wen fördern wir?
- Grundeigentümer
- Sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Was fördern wir?
Wir fördern die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
Wir unterstützen auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.
Wie sind die Förderkonditionen?
Folgende Zuschüsse sind möglich:
Maßnahme | Höhe der Förderung |
---|---|
Außendämmung Außenwände | 22,40 €/m² |
Innendämmung von Außenwänden bei Denkmälern und sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz | 17,30 €/m² |
Kerndämmung zweischaliger Außenwände | 3,40 €/m² |
Dämmung Kellerdecke bzw. -sohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich | 5,60 €/m² |
Dämmung der obersten Geschossdecke | 8,50 €/m² |
Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung | 5,60 €/m² |
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern | 33,70 €/m² |
Dämmung von Flachdächern | 16,80 €/m² |
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren | 78,50 €/m² |
Austausch Bestands- zu Wärmeschutz-Außentüren | 157,00 €/Stck. |
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist Pflicht und mindestens nach Verfahren A durchzuführen.
Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 € für die erste Wohneinheit sind eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage nach VdZ-Verfahren B verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 €.
Modernisierungsbonus
Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren.
Die Förderung erhöht sich um:
- 20 % bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis)
- 30 % bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus plus)
Bauteilgruppen | Bauteile |
---|---|
Wände | Außendämmung der Außenwände |
Innenwanddämmung | |
Kerndämmung |
Bauteilgruppen | Bauteile |
---|---|
Unterer Gebäudeabschluss | Dämmung der Kellerdecke |
Dämmung der Kellersohle und Außenwände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich |
Bauteilgruppen | Bauteile |
---|---|
Decken und Dächer (inkl. Dachflächenfenster) | Dämmung der obersten Geschossdecke |
Dämmung der obersten Geschossdecke/von Flachdächern mit Einblasdämmung | |
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern | |
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächer mit Einblasdämmung | |
Dämmung von Flachdächern |
Bauteilgruppen | Bauteile |
---|---|
Fenster (inkl. Gaubenfenster) | Vertikalfenster (Fassade) und Fenstertüren |
Folgende weitere Anforderungen sind zu erfüllen:
- Erstellung eines Hamburger Energiepasses oder individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) durch einen autorisierten Energiepassberater
- Beauftragung eines einschlägigen baubegleitenden Sachverständigen
- hydraulischer Abgleich (nach VdZ-Verfahren B) der Heizungsanlage
- Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle beim Modernisierungsbonus Plus
Zuschüsse für qualitätssichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:
- 50 % des Honorars, höchstens jedoch 1.685 € für Baubegleitung
- 75 % der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren A
- 85 % der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren B
- 40 % des Honorars, höchstens jedoch 280,50 € für eine Luftdichtheitsmessung
- Jeweils zzgl. eines Staffel-Betrages ab der zweiten Wohneinheit
- Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird zusätzlich mit 11 €/m2 gefördert.
Was ist noch zu beachten?
Eine Kombination der Förderung von baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen (KfW, BAFA) – ist grundsätzlich möglich. (Für baubegleitende Dienstleistungen (Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.)
- Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.