Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen

  • Machbarkeitsuntersuchungen Lärmgutachten
  • beauftragungsreife Auslegungen und Fachplanungen

Gemeinsam planen und vernetzen für mehr Erneuerbare Energien!

Der Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung sowie der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung in Hamburg sollen erhöht werden. Wir fördern daher Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren, gemeinschaftliche Lärmgutachten sowie beauftragungsreife Auslegungen und Fachplanungen für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösungen.

Wen fördern wir?

  • Grundeigentümer:innen in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Bürgerenergiegesellschaften oder vergleichbare Zusammenschlüsse
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und vergleichbare, bzw. gemeinnützige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen)
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen

Was fördern wir?

  • Machbarkeitsuntersuchungen für den Neubau oder die Erweiterung von Gebäudenetzen und von Wärmenetzen in Quartieren, die der Nutzung erneuerbarer Wärme und/oder unvermeidbarer Abwärme dienen
  • gebäudeübergreifende akustische Fachplanung für Luftwärmepumpen (Lärmgutachten)
  • Auslegung und Fachplanung für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung als Diskussionsgrundlage für die Eigentümer der Nachbarschaft

Nicht gefördert werden:

  • Erstellung von energetischen Gutachten für Einzelgebäude / Gebäudeensembles („Mustersanierungskonzepte“)
  • Entwicklung quartiersbezogener Mobilitätsmaßnahmen
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung, die nach der BEG EM gefördert werden
  • Lärmgutachten sowie die Auslegung und Fachplanung für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung, die ausschließlich der Versorgung eines Gebäudes dienen

Wie sind die Förderkonditionen?

  • Für Machbarkeitsuntersuchungen für Gebäudenetze und Wärmenetze in Quartieren beträgt die Höhe des Zuschusses 60 % der förderfähigen Ausgaben für eine Untersuchung je Gebiet, höchstens jedoch 60.000 € je Machbarkeitsuntersuchung.
  • Für Gemeinschaftliche Lärmgutachten beträgt die Höhe des Zuschusses 80 % der förderfähigen Ausgaben für ein Lärmgutachten je Vorhaben, höchstens jedoch 4.000 € je Lärmgutachten.
  • Für Auslegung und Fachplanung für eine gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung beträgt die Höhe des Zuschusses 80 % der förderfähigen Ausgaben für eine Fachplanung je Vorhaben, höchstens jedoch 20.000 € je Fachplanung.

Was ist noch zu beachten?

  • Die Förderung der Maßnahmen erfolgt unabhängig davon, ob auf die Ergebnisse der Studien/Beratungsleistungen eine Investition erfolgt.
  • Antragsberechtigt für „Lärmgutachten“ und „Auslegung und Fachplanung“ sind ausschließlich kleine Unternehmen gemäß der KMU-Definition der EU sowie Privatpersonen.
  • Eine Kombination der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Fördermitteln aus diesem Programm für die oben genannten „Lärmgutachten“ sowie für die „Auslegung und Fachplanung für gemeinschaftliche zentrale Wärmelösung“ ist nicht möglich.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der:die Antragstellende ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnt. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s bei Antragsstellung:

  • Nehmen Sie bei Beratungsbedarf Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist ggf. auch die Identifikation durchzuführen.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

So funktioniert´s bei Abrechnung:

  • Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) kann per Mail an energie@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.