Regenwasserzisternen

  • Regenwasserspeicher
  • Ab 2.000 Liter
  • Gartenbewässerung


Wasser gespart!

Aktuelle Klimaprojektionen für Hamburg gehen davon aus, dass die Jahresniederschlagsmenge in etwa gleichbleibt, es aber zu einer Zunahme der Niederschläge im Winter und einer Abnahme im Sommer kommen wird. Gleichzeitig sind steigende Temperaturen sowie häufigere intensivere Trocken- und Hitzeperioden zu erwarten. Da Trocken- und Hitzeperioden im Sommer nicht nur einen Einfluss auf niedrige Wasserstände in Grund- und Oberflächengewässer, sondern auch auf den Wasserbedarf von Menschen und Natur haben, wird in diesem Förderprogramm die Installation von Regenwasserzisternen ab 2.000 Liter zu Bewässerungszwecken und damit zur Schonung der Trinkwasservorräte bezuschusst.

Wen fördern wir?

Antragsberechtigt sind private Grundeigentümer:innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von selbstgenutzten Wohngebäuden bzw. zu erstellenden Neubauten sowie nicht wirtschaftliche Vereine in Hamburg.

Wohnungsunternehmen, Vermieter von Gewerbeimmobilien und Unternehmen haben die Möglichkeit, sich Maßnahmen zur Trinkwassereinsparung im Förderprogramm Unternehmen für Ressourcenschutz fördern zu lassen.

Was fördern wir?

Gefördert wird die Anschaffung und die Installation (einschließlich der ggf. erforderlichen Erdarbeiten) sowie die ggf. erforderliche Rückstausicherung eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers (z. B. in Form einer Zisterne) für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 40% der förderfähigen Ausgaben jedoch maximal 1.500 €. 

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Informationen zur einer möglichen Reduzierung der Niederschlagswassergebühr finden Sie auf der Homepage der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft oder bei Hamburg Wasser. Weitere Informationen zur Regenwasserinfrastrukturanpassung finden Sie unter: www.risa-hamburg.de.

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details - unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert's

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Holen Sie ein Angebot ein.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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  • onurdongel / iStock