Hamburg-Kredit Wachstum

  • zinsverbilligte Darlehen bis 750.000 € je Vorhaben
  • Antragstellung über die Hausbank

Gesundes Wachstum im Markt?
Wir sorgen für Stabilität!

Um Unternehmen in Hamburg ein gesundes Wachstum zu ermöglichen, gewähren wir Kredite für langfristige Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen zu günstigen Konditionen. 

Wen fördern wir?

  • Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg,
  • freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten),
  • Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten,

die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

Was fördern wir?

  • Alle Investitionen in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe.

Wie sind die Förderkonditionen?

Vorhaben bis zu 750.000 € (bzw. 1,5 Mio € in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Die möglichen Laufzeiten betragen

  • bei Investitionsfinanzierungen bis zu zehn Jahre feste Zinskonditionen
  • bei Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre feste Zinskonditionen

Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarktniveau. Die IFB Hamburg verbilligt die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellten Mittel zusätzlich mit Geldern der Freien und Hansestadt Hamburg.

Was ist noch zu beachten?

Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart. Für den Hamburg-Kredit Wachstum können Sie ergänzend eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg beantragen - Mehr Informationen.

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. Diese finden Sie im Downloadbereich.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert`s

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
  • Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl und ggf. eine Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Hamburg. Auf Wunsch leiten wir Ihren Bürgschaftsantrag an die Bürgschaftsbank weiter.
  • Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut.
  • Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
  • Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
  • Starten Sie Ihr Vorhaben.

Bild Credits:

  • KfW Bankengruppe