Barkassenumbau

  • Umbaumaßnahmen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe
  • Zuschuss bis zu 80 % für förderfähige Maßnahmen

Hamburger Barkasse in der Speicherstadt?
Wir fördern die Barkassen auf den Wasserstraßen der Speicherstadt!

Im Zuge des Projektes „Entwicklungskonzept Speicherstadt“ ist es erforderlich, die Kaimauern der Speicherstadt zu sanieren, was mit einer Anhebung der Fleetsohlen einhergeht. Dies führt, in Verbindung mit einer nicht veränderbaren Brückenhöhe, zu einer eingeschränkten Befahrzeit der Fleete in der Speicherstadt.

Diese Nutzungseinschränkung soll insbesondere bei den für Hamburg charakteristischen „historischen“ Barkassen durch einen Umbau hinsichtlich einer Reduzierung der Durchfahrtshöhe ausgeglichen werden.

Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, die Reduzierung der Aufbauhöhe, z.B. durch ein absenkbares Ruderhaus (Hubdach), den Einbau eines Ballastierungssystems zur Erhöhung des Tiefganges bei Hochwasser oder vergleichbare Maßnahmen vorzunehmen. 

Wen fördern wir?

Bestehende Unternehmen bzw. im Schiffsregister eingetragene Eigentümer (juristische und natürliche Personen), mit Hauptsitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, welche in der Hamburger Speicherstadt die Zulassung für die entgeltliche Personenbeförderung im Hamburger Hafen als Hafenfahrzeug zugelassene Barkasse oder in den Außenmaßen vergleichbare Fahrgastschiffe auf der Speicherstadtroute nutzen.

Was fördern wir?

Gefördert werden grundsätzlich folgende Barkassenumbaumaßnahmen zur Reduzierung der Durchfahrtshöhe oder ähnliche dem gleichen Zweck dienliche Umbaumaßnahmen oder einmalige Planungen:

  • Umrüstung hydraulisch absenkbares Oberteil des Ruderhauses (Hubdach)
  • Umrüstung elektrisch/hydraulisch klappbares Ruderhaus
  • Umrüstung manuell klappbares Ruderhaus
  • Umrüstung teilweise klappbares/steckbares Ruderhaus
  • Umrüstung Ruderhaus mit elektrisch/hydraulisch schwenkbaren ungeteiltem Dach
  • Einbau von Ballasttanks (Temporäre Befüllung bei Hochwasser)
  • Einbau von Festballast (z.B. Stahl oder Beton)
  • Änderung des faltbaren Daches
  • Änderung der Positionslaternen
  • Klappbare Signalmasten
  • Klappbare Radarantenne
  • Klappbare blaue Tafeln (nur in Ausnahmefällen vorhanden)
  • Klappbare Reling
  • Geänderte Halterungen für Rettungsmittel
  • Umbau aller weiteren überstehenden Halterungen, wie z.B. Signalhörner

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung wird in Form einer Anteilsfinanzierung als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

Was ist noch zu beachten?

  • Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Nennung des Umbautermins im Angebot des Vorhabens
  • Die Fördermittel werden Ihnen nach vollständiger Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt.

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.