Aktiv- / Passivmanagement
Das Aktiv-/Passivmanagement (AP) in der IFB Hamburg steuert die Marktpreisrisiken und verantwortet die Refinanzierung sowie das Depot-A-Geschäft der IFB Hamburg. Um diese Aufgaben erfolgreich durchführen zu können, tätigt das AP Geld- und Kapitalmarktgeschäfte. Zu diesen Geschäften gehören:
- Tages- und Termingelder
- Offenmarktgeschäfte
- Repo-Geschäfte
- Kauf von variablen und festverzinslichen Wertpapieren
- Emission von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sowie Inhaberschuldverschreibungen
- Derivate
Wir sind Ihre Ansprechpartner
Unsere Ansprechpartner für das Aktiv-/Passivmanagement stehen Ihnen gerne für Ihre Anliegen zur Verfügung.
Informationen für Investoren
Für die Verbindlichkeiten der IFB Hamburg haftet die Freie- und Hansestadt Hamburg unbeschränkt und unmittelbar gemäß § 3 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (vormals Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt). Für Forderungen gegen die IFB Hamburg gilt gemäß Bestätigung der Bundesbank zur Risikogewichtung der IFB Hamburg eine Risikogewichtung von 0%.
Gesammelte Informationen für Investoren finden Sie im Download-Bereich.
Ratings der IFB Hamburg
Fitch Ratings
Long-term Issuer Default Rating (IDR) AAA
Short-term Issuer Default Rating (IDR) F1+
Support Rating (SR)
Senior Unsecured Debt AAA
Weitere Informationen von Fitch Ratings
Download Pressemitteilung IFB Hamburg
Ratingreport Fitch 10/2019
Ratingreport Fitch 11/2020
Ratingreport Fitch 03/2021
Ratingreport Fitch 10/2021
Ratingreport Fitch 02/2022
Ratingreport Fitch 08/2022
Ratingreport Fitch 02/2023
Dokumente zu den gemeinschaftlich emittierten Anleihen der IFB
Dokumente zu den Social Bond Anleihen der IFB
Dokumente zu den Anleihen der IFB
Veröffentlichung von Insiderinformationen
Die IFB Hamburg ist gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, Insiderinformationen, die unmittelbar die IFB Hamburg als Emittenten betreffen, so schnell als möglich zu veröffentlichen.
Insiderinformationen im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 MAR sind nicht öffentlich bekannte präzise Informationen, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen.
Es liegen zur Zeit keine Insiderinformationen vor.