Hamburger Gründachförderung

  • Begrünung von Dächern ab 20 m² Nettovegetationsfläche
  • Fassadenbegrünung ab 1.000 € förderfähige Kosten
  • Zuschuss bis 100.000 € pro Gebäude

Grüne Dächer und Wände
Gut für Klima und Umwelt.

Wir fördern freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg. Diese werten ein Gebäude optisch und ökologisch auf, verbessern das Klima und erhöhen den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung. Zudem werden auf den Dächern neue Lebensräume für Mensch und Tier geschaffen.

Wen fördern wir?

Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.

Was fördern wir?

Dachbegrünung

  • Freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen (Neubau und Bestand)
  • Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung
  • Ab mind. 8 cm Substratdicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
  • Ab 12 cm Substratdicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
  • Alle Kosten der Dachbegrünung im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung sowie die Fertigstellungspflege

Fassadenbegrünung

  • Freiwillig durchgeführte Fassadenbegrünung
  • Ab 1.000,00 € Baukosten
  • Wandgebundene Fassadenbegrünung ab 10 m²
  • Bodengebundene Fassadenbegrünung

Gebäudebegrünung PLUS

  • Freiwillig durchgeführte besondere Gebäudebegrünungen an Dach und/oder Fassade  
  • Gebäudebegrünung PLUS-Förderkriterien:
    • Lage im Stadtgebiet (z.B. Zentren, Grünes Netz Hamburg, Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf)
    • Maßnahmen zur Klimaanpassung (z.B. Hitzevorsorge, Retention, Regenwasserbewirtschaftung, Biodiversität, Urbane Landwirtschaft)
    • Maßnahmen mit gesellschaftlichem Mehrwert (z.B. Mitwirkungsmöglichkeiten unmittelbare Einwohnerschaft, Einbindung von kulturellen, integrativen und/oder inklusiven Projekten, Gestalterisch herausragende Maßnahmen)
    • Weitere Aspekte (z.B. Innovationsgehalt, CO2-Reduktion in der Herstellungskette, Einsatz von recyceltem Material)

Wie sind die Förderkonditionen?

Dachbegrünung

Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude.

1. Förderung für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Förderung beträgt pauschal 60 % der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen sowie der Fertigstellungspflege für 12 Monate anerkannt. Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.

Eigenleistungen (bis 150 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60 % der Materialkosten gefördert.

2. Förderung für sonstige Antragsteller

Die Förderung beträgt pauschal 60 % für Kleinunternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 40 % für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche einschließlich der erforderlichen Brandschutzstreifen und der Fertigstellungspflege entstehen.
Begrenzt werden die anerkennungsfähigen Kosten ggf. durch die maximal förderfähigen Kosten je m² Nettovegetationsfläche.

3. Darüber hinaus sind folgende Zuschläge möglich:

  • Für solare Energiegewinnung in Kombination mit begrünten Dächern wird die Unterkonstruktion der Solaranlage zwischen 40 und 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 50 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche bezuschusst.

Nicht gefördert werden PV-Module und Solarthermie-Kollektoren.

  • Die Eignung der Dachfläche kann bei bestehenden Gebäuden oberhalb der Dachabdichtung durch eine zusätzliche Wurzelschutzschicht hergestellt werden. Das Nachrüsten von Wurzelschutzschichten wird zwischen 40 und 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 10 €/m² Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert.     
  • Maßnahmen, die nachweislich zur Verbesserung der Tragfähigkeit (Statik) für die Erstellung von Gründächern beitragen, werden mit 40 bis 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 30 €/m² Nettovegetationsfläche einschließlich notwendiger Rand-/Sicherheitsstreifen gefördert.   
  • Flächen der Freiraumnutzung bei Erreichen eines Abflussbeiwertes von mindestens 0,3 und bei einer Nettovegetationsfläche von mindestens 35% der Gesamtdachfläche werden mit 40 bis 60 % der anerkennungsfähigen Kosten, jedoch mit max. 100€/m² Freiraumfläche gefördert.

Fassadenbegrünung

Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude bzw. Bauwerk.

1. Förderung für private Selbstnutzer und Wohnungseigentümergemeinschaften

Die Förderung für private Antragstellende beträgt pauschal 60 % der eingereichten anerkannten Kosten. Es werden Kosten für die Erstellung der Fassadenbegrünung sowie der Fertigstellungspflege für 24 Monate anerkannt.

Eigenleistungen bei privaten Antragstellenden werden bei nachgewiesener Qualifikation als Gärtner:in, Dachdecker:in, Landschaftsbauer:in/-architekt:in, Architekt:in, Bauingenieur:in oder Biologe:Biologin (Gesellenbrief/Diplom/Bachelor/Master) mit bis zu 60 % der Materialkosten gefördert

2. Förderung für sonstige Antragsteller

Die Förderung für gewerblich tätige Antragstellende (u. a. Vermietende ab drei Wohneinheiten) beträgt pauschal 60 % für Kleinunternehmen, 50 % für mittlere Unternehmen und 40 % für Großunternehmen der eingereichten anerkannten Kosten, die für die Fertigstellung der Fassadenbegrünung und die Fertigstellungspflege für 24 Monate entstehen.

Gebäudebegrünung PLUS

Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75 % bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 200.000,00 € je Bauwerk.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die Dachbegrünung entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Bei Privatpersonen und kleinen Unternehmen kann die Förderung maximal 60 %, bei mittleren Unternehmen 50 % und bei Großunternehmen 40 % der förderfähigen Kosten betragen.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s:

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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Bild Credits:

  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege
  • HSVA