Hamburger Gründachförderung
- Begrünung von Dächern ab 20 m² Nettovegetationsfläche
- Fassadenbegrünung ab 1.000 € förderfähige Kosten
- Zuschuss bis 100.000 € pro Gebäude
Grüne Dächer und Wände
Gut für Klima und Umwelt.
Wir fördern freiwillig durchgeführte Dach- und Fassadenbegrünungen auf und an Gebäuden und Bauwerken in Hamburg. Diese werten ein Gebäude optisch und ökologisch auf, verbessern das Klima und erhöhen den temporären Wasserrückhalt und die Verdunstungskühlung. Zudem werden auf den Dächern neue Lebensräume für Mensch und Tier geschaffen.
Wen fördern wir?
Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Hamburger Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich der Nebengebäude und Infrastrukturbauwerke.
Was fördern wir?
Dachbegrünung
- Freiwillig durchgeführte Dachbegrünungen auf oberirdischen Geschossen (Neubau und Bestand)
- Ab 20 m² Nettovegetationsfläche und bis zu 30° Dachneigung
- Ab mind. 8 cm Substratdicke im Neubau und Bestand bei Gewerbe- und Garagenbauten sowie bei bestehenden Wohn- und Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
- Ab 12 cm Substratdicke beim Neubau von Wohngebäuden, Bürogebäuden und sonstigen Gebäuden
- Alle Kosten der Dachbegrünung im Zusammenhang mit Maßnahmen ab der Oberkante der Dachabdichtung sowie die Fertigstellungspflege
Fassadenbegrünung
- freiwillig durchgeführte Fassadenbegrünung
- ab 1.000,00 € Baukosten
- wandgebundene Fassadenbegrünung ab 10 m²
- bodengebundene Fassadenbegrünung
Gebäudebegrünung PLUS
- Freiwillig durchgeführte besondere Gebäudebegrünungen an Dach und/oder Fassade
- Gebäudebegrünung PLUS-Förderkriterien:
- Lage im Stadtgebiet (z.B. Zentren, Grünes Netz Hamburg, Quartiere mit besonderem Entwicklungsbedarf)
- Maßnahmen zur Klimaanpassung (z.B. Hitzevorsorge, Retention, Regenwasserbewirtschaftung, Biodiversität, Urbane Landwirtschaft)
- Maßnahmen mit gesellschaftlichem Mehrwert (z.B. Mitwirkungsmöglichkeiten unmittelbare Einwohnerschaft, Einbindung von kulturellen, integrativen und/oder inklusiven Projekten, Gestalterisch herausragende Maßnahmen)
- Weitere Aspekte (z.B. Innovationsgehalt, CO2-Reduktion in der Herstellungskette, Einsatz von recyceltem Material)
Wie sind die Förderkonditionen?
Dachbegrünung
Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude.
Selbstgenutztes Wohneigentum
Die Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum von Privatpersonen bei einer Größe von 20 m² bis zu 100 m² Nettovegetationsfläche beträgt pauschal 40% der förderfähigen Kosten, die für die Fertigstellung der Nettovegetationsfläche und die Fertigstellungspflege entstehen. Hierunter fallen auch Vegetationsflächen auf Nebengebäuden wie Carports, Garagen und Fahrradschuppen. Zusätzlich können die Maßnahmen zur Verbesserung Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit, Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung und Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung gefördert werden.
Eigenleistungen (bis 100 m² Nettovegetationsfläche) werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60% der Materialkosten gefördert.
Alle anderen Gebäude
Alle anderen Gebäude werden gefördert durch:
- Sockelbetrag von 10,00 €/m² Nettovegetationsfläche, zuzüglich 1,00 €/m² Nettovegetationsfläche pro Zentimeter Substratdicke, bis max. 20 cm. Für jeden weiteren Zentimeter bis max. 50 cm beträgt die Förderung 2,00 €/m².
- 50% der Kosten der Fertigstellungspflege bis 12 Monate nach dem Einbringen der Pflanzung/Aussaat
Darüber hinaus sind folgende Zuschläge möglich:
- Maßnahmen in der Inneren Stadt und im Innenbereich von Bergedorf (Erhöhung der Grundförderung um 15%)
- Flächen der Freiraumnutzung bei Erreichen eines Abflussbeiwertes von mindestens 0,3 und bei einer Nettovegetationsfläche von mindestens 35% der Gesamtdachfläche (14 €/m²)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit und der Wurzelfestigkeit bei bestehenden Dächern (100% bis max. 5,00 €/m² Nettovegetationsfläche und Fläche der Brandschutzstreifen)
- Extensivbegrünungen in Kombination mit solarer Energiegewinnung (100% der Mehrkosten für die Befestigung der Anlage bis max. 10,00 €/m² Bruttokollektorfläche/-modulfläche)
- Maßnahmen zur Erhöhung der Abflussverzögerung (50% der Kosten für die technisch-konstruktiven Elemente bis max. 2,00 €/m² Nettovegetationsfläche)
Fassadenbegrünung
Einmaliger Zuschuss von maximal 100.000 € pro Gebäude bzw. Bauwerk.
Pauschalförderung
Boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen werden pauschal mit 40% der förderfähigen Kosten einer Maßnahme gefördert.
Förderung der Fertigstellungspflege
Die Fertigstellungspflege wird bis zu 24 Monate nach Neupflanzung in Höhe von 50% der Pflegekosten gefördert.
Eigenleistungen werden bei nachgewiesener Qualifikation mit 60% der Materialkosten gefördert.
Gebäudebegrünung PLUS
Einmaliger Zuschuss in Höhe von 75 % bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 200.000,00 € je Bauwerk.
Was ist noch zu beachten?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die Dachbegrünung entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Bei Privatpersonen und kleinen Unternehmen kann die Förderung maximal 60 %, bei mittleren Unternehmen 50 % und bei Großunternehmen 40 % der förderfähigen Kosten betragen.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s:
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.