Wärmeschutz im Gebäudebestand
- Zuschüsse für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Bauteilförderung)
- Modernisierungsbonus bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen
Die neue Förderrichtlinie wird zu Beginn des zweiten Quartals veröffentlicht. Bis dahin gilt die Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand (Gültig ab 25. Januar 2022).
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, den Förderantrag digital über das eAntragsportal zu stellen.
Wohngebäude energetisch optimieren?
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten!
Wir fördern die energetische Modernisierung der Gebäudehülle, zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder den Austausch der Fenster bei Wohngebäuden, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.
Wen fördern wir?
- Grundeigentümer
- Sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Was fördern wir?
Wir fördern die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle und die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe. Bei gleichzeitiger Modernisierung von Bauteilen aus verschiedenen Bauteilgruppen wird zusätzlich ein Modernisierungsbonus gewährt.
Wir unterstützen auch begleitende qualitätssichernde Maßnahmen wie Baubegleitung, den verpflichtenden hydraulischen Abgleich und Luftdichtheitsmessung.
Wie sind die Förderkonditionen?
Beispiele für mögliche Zuschüsse:
Maßnahme | Höhe der Förderung |
---|---|
Außendämmung Außenwände | 25,10 €/m² |
Dämmung von Steildächern sowie Gaubenwangen und Gaubendächern | 37,70 €/m² |
Austausch Bestands- zu Wärmeschutzfenstern Vertikalfenster (Fassade), Dachflächenfenster und Fenstertüren | 88,00 €/m² |
Alle weiteren Zuschüsse entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Dort ist auch aufgeführt, bei welchen Maßnahmen eine Zusatzförderung bei der Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen möglich ist.
Die Durchführung des hydraulischen Abgleichs ist immer Pflicht.
Ab einer Förderhöhe von insgesamt 5.000 € für die erste Wohneinheit ist eine Baubegleitung sowie ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage nach VdZ Verfahren B verpflichtend. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Wohneinheit um 200 €.
Modernisierungsbonus
Umfangreiche energetische Modernisierungsmaßnahmen werden zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern zeitgleich mehrere Maßnahmen an Bauteilen aus unterschiedlichen Bauteilgruppen umgesetzt werden. Dabei ist jeweils die gesamte Fläche eines Bauteils zu modernisieren.
Die Förderung erhöht sich um:
- 20 % bei drei Maßnahmen (Modernisierungsbonus Basis)
- 30 % bei mindestens vier Maßnahmen (Modernisierungsbonus Plus)
Die verschiedenen Bauteile und Bauteilgruppen sowie die weiteren Anforderungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Zuschüsse für qualitätssichernde Maßnahmen und nachhaltige Dämmstoffe:
- 50 % des Honorars, höchstens jedoch 1.880 € für Baubegleitung
- 40 % des Honorars, höchstens jedoch 310 € für eine Luftdichtheitsmessung
- Förderung der Baubegleitung und der Luftdichtenmessung jeweils zzgl. eines Staffel-Betrages ab der zweiten Wohneinheit
- 75 % der förderfähigen Kosten für den hydraulischen Abgleich Verfahren A
- Die Verwendung nachhaltiger Dämmstoffe wird zusätzlich mit 13 €/m2 gefördert.
Was ist noch zu beachten?
- Eine Kombination der Förderung von baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle mit anderen Förderprogrammen (KfW, BAFA) – ist grundsätzlich möglich. (Für baubegleitende Dienstleistungen (Baubegleitung, Hydraulischer Abgleich und Luftdichtheitsmessung) ist die Kombination mit anderen Fördermitteln ausgeschlossen.)
- Wohnungseigentümergemeinschaften sind nur gemeinschaftlich antragsberechtigt. Der Antrag ist von einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
- Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
- Sofern Sie auch die Modernisierung der Heizungsanlage planen, beachten Sie auch unser Förderprogramm Erneuerbare Wärme sowie die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG).
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal oder auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.