Stipendienprogramm zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
- Zuschüsse und zinslose Darlehen für Einmalkosten, ggf. monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhaltes
- Einhaltung von Einkommensgrenzen
Mit ausländischer Ausbildung in Hamburg arbeiten?
Wir helfen bei der Anerkennung!
Damit mehr Menschen mit ausländischem Berufsabschluss entsprechend ihrer fachlichen Qualifikationen in Hamburg arbeiten sein können, unterstützen wir Sie bei der Anerkennung ihrer Ausbildung in Deutschland mit Zuschüssen und einem monatlichen Stipendium.
Wen fördern wir?
- Personen mit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, die in Hamburg seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Diese Regelung entfällt, wenn sich Personen ohne bisherigen Wohnsitz in Deutschland erfolgreich um eine Anpassungsmaßnahme im Bereich der Hamburger Engpassberufe bemühen und innerhalb von zwei Monaten nach Maßnahmenbeginn diesen tatsächlich nach Hamburg verlegen., oder wenn Personen ihren Hauptwohnsitz für den Zeitraum der Durchführung der Anpassungsmaßnahme (gilt nur für akademische Heilberufe, Gesundheitsfach- und Pflegeberufe sowie weiterer Engpassberufe) tatsächlich nach Hamburg verlegen. Beide Möglichkeiten sind zunächst bis Ende 2022 befristet.
- Personen, die als arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind oder nachweisen, unterhalb ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation beschäftigt zu sein, oder sich aufgrund ihres Aufenthaltstitels noch nicht arbeitssuchend melden können
- Deutsche Staatsbürger oder Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) sind oder über einen Aufenthaltstitel nach dem AufenthG oder eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Asylverfahrensgesetz verfügen, Geduldete, sofern konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen.
Was fördern wir?
Zuschüsse für Übersetzungen, Gebühren und Auslagen für Anerkennungsverfahren, Ausgleichsmaßnahmen (Anpassungslehrgänge, Eignungs- und Kenntnisprüfungen), Sprachkurse, Lernmittel, Fahrtkosten oder Kinderbetreuungskosten.
Monatliches Stipendium zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Wie sind die Förderkonditionen?
Einmalzuschüsse
Gefördert werden Kosten für das Anerkennungsverfahren von 4.000 € als nichtrückzahlbarer Einmalzuschuss, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Für darüber hinausgehenden Kosten kann ein zinsloses Darlehen bis zu einer Höhe von 6.000 € (in Ausnahmefällen 10.000 €) gewährt werden.
Monatliches Stipendium
Das am elternunabhängigen BAföG-orientierte Stipendium wird zu 50% als zinsloses Darlehen gezahlt, 50% der Förderung sind ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Berechtigte können längstens 36 Monate mit dem aktuellen monatlichen BAföG - Höchstsatz gefördert werden.
Die Auszahlungen enden spätestens mit dem Ende der Anpassungsmaßnahme, bzw. nach Erhalt der Berufsanerkennung. Die Höhe des Stipendiums richtet sich nach den Einkommensverlusten durch die Teilnahme an den notwendigen Anpassungsmaßnahmen. Die Rückzahlung beginnt 12 Monate nach Ende der Anpassungsmaßnahme, die monatlichen Tilgungsraten betragen 130 €.
Was ist noch zu beachten?
Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen. Das Vorhaben hat auch dann begonnen, wenn vor der Antragstellung ohne Zustimmung der Beratungsstelle verbindliche Verpflichtungen eingegangen wurden.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Programmdetails – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert´s
Fragen zu Ihrem Anerkennungsverfahren und Unterstützung bei der Antragstellung bietet Ihnen das Diakonisches Werk Hamburg.