PROFI Impuls #UpdateHamburg
- Zuschussförderung von bis zu 100.000 € bei einem Fördernehmer
- Zuschussförderung von bis zu 200.000 € bei Kooperationsprojekten
- Innovative Projekte für gesellschaftliche Innovationen
Mit Innovationen gemeinsam für eine lebenswerte Stadt
Ganz im Sinne der Hamburger Regionalen Innovationsstrategie (RIS) und ihres breiten Innovationsverständnisses stellt der PROFI Impuls – Förderaufruf „#UpdateHamburg – Mit Innovationen gemeinsam für eine lebenswerte Stadt“ gesellschaftliche Innovationen und jene Akteure, die mit ihrer Arbeit dazu beitragen, Hamburg als lebenswerte Stadt für alle zu stärken, in den Fokus.
Aktuell gibt es keinen aktiven Förderaufruf.
Weitere Informationen zu den Förderkonditionen erfolgen mit Veröffentlichung des Förderaufrufes.
Nähere Informationen zur Skizzeneinreichung finden Sie im Leitfaden für Antragstellende.
Für Informationen zu künftigen Förderinitiativen folgen Sie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank bitte auf LinkedIn.
Was fördern wir?
Im Rahmen des Förderaufrufs kann die Förderung für Maßnahmen und Vorhaben zur Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen mit besonderer Relevanz für Hamburg beantragt werden.
Die förderfähigen Maßnahmen und Vorhaben umfassen entsprechend Modul 2B der PROFI Impuls Richtlinie „die Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung innovativer Geschäftsmodelle oder Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Lösungen“. Weitere Module der PROFI Impuls Richtlinie werden aktuell nicht gefördert. Eine Finanzierung laufender Leistungserbringung (Regelbetrieb) ist nicht möglich.
Die zu adressierenden gesellschaftlichen Handlungsfelder wurden von der Behörde für Wirtschaft und Innovation auf Basis des Koalitionsvertrags und in Abstimmung mit weiteren Fachbehörden wie folgt definiert:
1. Im Dachthema: Umwelt und Klima
a) Vermeidung von Abfall/Lebensmittelverschwendung
b) Nachhaltige Transformation der Wirtschaft
c) Alternative und klimafreundliche Energieversorgung
d) Nachhaltige Mobilität
e) Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung
f) Weitere
2. Im Dachthema: Soziale Teilhabe
a) Armut und Wohnungslosigkeit
b) Diskriminierung und sozialer Ausschluss
c) Selbstbestimmung und unabhängiges Leben
d) Berufliche Teilhabe
e) Weitere
3. Im Dachthema: Gesundheit
a) Drogen und Sucht
b) Häusliche Gewalt
c) Gesunde Ernährung und Zugang zu Bewegung
d) Pflegerische Versorgung
e) Weitere
4. Im Dachthema: Bildung
a) Demokratiebildung
b) Nachhaltigkeitsbildung
c) MINT-Bildung
d) Inklusive Bildungsangebote
e) Weitere
Über den Förderaufruf wird die Durchführung von Projekten gefördert, die mindestens eines dieser Dachthemen adressieren und deren wirkungsorientierter Lösungsansatz dazu beiträgt, Hamburg als lebenswerte Stadt für alle zu stärken.
Die aufgeführten Handlungsfelder (a - d) sind Beispiele, d.h. möglich sind auch Projekte in weiteren Handlungsfeldern, die einem der Dachthemen klar zuzuordnen sind.
Wen fördern wir?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen (z. B. KMU, Startups, Freiberufler inklusive Sozial- und Impact-Unternehmen), deren Gründung zwei oder mehr Jahre zurückliegt
- Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Weitere Organisationen, die seit mehr als zwei Jahren existieren
Grundsätzlich wendet sich der Förderaufruf dabei an Organisationen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Organisationen, die keinen Sitz und keine Betriebsstätte in Hamburg haben, können die Förderung nur dann beantragen, wenn das Projekt als Kooperationsprojekt mit einer Organisation umgesetzt wird, deren Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg liegt.
Unternehmen aus den Sektoren Agrar, Fischerei und Export sind aufgrund beihilferechtlicher Bestimmungen von der Förderung ausgeschlossen.
Wie sind die Förderkonditionen?
- Die Förderung wird als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
- Die max. Fördersumme beträgt 100.000 € je Einzelprojekt, max. 200.000 € bei Kooperationsprojekten.
- Die Förderquote liegt bei maximal 100 % der förderfähigen Kosten bei gemeinnützigen Fördernehmern, die kein wirtschaftliches Interesse an der Erfüllung des Förderzwecks haben (inklusive Hochschulen im nicht-wirtschaftlichen Bereich) und 80 % bei nicht gemeinnützigen Fördernehmern.
- Die geplante Projektlaufzeit sollte i.d.R. zwölf Monate nicht überschreiten.
- Bzgl. der förderfähigen Ausgaben gelten die Regelungen der Förderrichtlinie PROFI Impuls, siehe hierzu auch die Ausführungen des Leitfadens zur Antragstellung im Downloadbereich.
Was ist noch zu beachten?
Vor Bewilligung darf noch nicht mit dem Projekt begonnen worden sein.
So funktioniert's
Projektskizze und Beratung
Ab der Veröffentlichung des Förderaufrufs können Projektskizzen per E-Mail eingereicht werden.
Antragstellung
Nach positiver Prüfung der Projektskizzen durch die IFB Hamburg können nach Aufforderung durch die IFB Hamburg Anträge eingereicht werden
Förderung
Eingegangene, von der IFB Hamburg formal geprüfte Anträge werden aufgrund der Bewertungskriterien von einem Vergabeausschuss für eine Förderung im Rahmen der für diesen Förderaufruf zur Verfügung stehenden Fördermittel nach dem Prinzip der Bestenauslese empfohlen.
Die finale Förderentscheidung wird von der IFB Hamburg auf Grundlage der Empfehlung des Vergabeausschusses getroffen.