Hausanschlussleitung

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Vernetzen für mehr Erneuerbare Energien!

Der Anteil der leitungsgebundenen Wärmeversorgung am Wärmeverbrauch in Hamburg soll erhöht werden, um damit einen wachsenden Anteil an Erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Wir fördern daher Hausanschlussleitungen zur Versorgung zusätzlicher Gebäude mit leitungsgebundener Wärme in Hamburg.

Wen fördern wir?

  • Fernwärmeversorgungsunternehmen in der Form von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was fördern wir?

  • Die in § 10 Abs. 1 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) als Hausanschluss bezeichnete Trasse von der Abzweigstelle des Wärmeverteilnetzes bis zur Wärmeübergabestation, inklusive Planungsleistungen.

Nicht gefördert werden:

  • Wärmeübergabestationen

Wie sind die Förderkonditionen?

Der Zuschuss beträgt:

  • die zur Schließung der Finanzierungslücke gemäß Artikel 2 Nr. 118 notwendigen Ausgaben
  • jedoch maximal 15 % der förderfähigen Investitionsausgaben des Hausanschlusses
  • insgesamt maximal 350.000 € je Hausanschluss

Was ist noch zu beachten?

  • Das Wärmeverteilnetz muss mindestens einen Anteil von 50 % erneuerbare Energien, 50 % Abwärme, 75 % KWK-Wärme oder 50 % einer Kombination dieser Energien und dieser Wärme aufweisen.
  • Eine Kombination der Förderung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich zulässig. Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnt. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).


Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s bei Antragsstellung:

  • Nehmen Sie bei Beratungsbedarf Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist ggf. auch die Identifikation durchzuführen.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

So funktioniert´s bei Abrechnung:

Das Formular ‚Verwendungsnachweis‘ inklusive aller relevanten Unterlagen (s. Formular ‚Anlage Sachbericht‘) kann per Mail an energie@ifbhh.de gesendet oder postalisch eingereicht werden.