Hamburg-Kredit Mikro | IFB Hamburg
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Hamburg-Kredit Mikro

  • Mindestens 5.000 und höchstens 40.000 Euro pro Vorhaben
  • Existenzgründungen und unternehmensbezogene Investitionen

Wir fördern die Zukunft Hamburgs!

Die IFB Hamburg fördert mit dem Hamburg-Kredit Mikro in Beratungskooperation mit weiteren Partnern ein Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel an kleine Unternehmen, Selbständige und Angehörige der freien Berufe. Ziel ist es, die antragsberechtigten Unternehmen durch schnelle Bereitstellung der Darlehensmittel zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen und damit Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen für den Standort Hamburg vor allem zur Bewältigung der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen.

Wen fördern wir?

Mit dem Hamburg-Kredit Mikro fördert die IFB Hamburg

  • kleine Unternehmen,
  • Selbständige und
  • Angehörige der freien Berufe, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. Euro haben, mit Unternehmenssitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.

Die Antragstellenden müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstitutes vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann.

Was fördern wir?

  • Existenzgründung und -festigungen
  • Betriebsübernahmen, 
  • Erweiterungen / Wachstumsfinanzierung / Investitionen
  • Betriebsmittel / Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge

Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen

Wie fördern wir?

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten finanziert werden.

Kleine Unternehmen bis zum 5. GeschäftsjahrKleine Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr
Förderhöhe5.000 EUR – 25.000 EUR5.000 EUR – 40.000 EUR
Auszahlung100 %100 %
Darlehenslaufzeit6 Jahre6 Jahre
Tilgungsfreie Zeiterste 6 Monateerste 6 Monate

Konditionen

  • Der Programmzinssatz orientiert sich an der aktuellen Entwicklung des Kapitalmarktes, ist für die Darlehenslaufzeit festgeschrieben und gilt auch für die tilgungsfreie Zeit. Der aktuelle Programmzinssatz ist im Downloadbereich am Ende der Programmseite zu finden.
  • Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
  • Beginnend 3 Monate nach Zusagedatum fällt für das noch nicht ausgezahlte Darlehen eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 1,80 % p. a. an.
  • Eine Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben.

Sicherheiten

  • Notarielles Schuldanerkenntnis des Antragstellers/der Antragstellerin (bei GbR auch der Mitverpflichteten)
  • Bei juristischen Personen übernehmen die Gesellschafter eine Bürgschaft 

Kumulierung

  • Eine Förderung des gleichen Vorhabens mit EU-Mitteln anderer Bundes-und Landesprogramme ist ausgeschlossen. 

So funktionierts

  • Informieren Sie sich bei unseren Förderlotsen, welche in Hamburg ansässigen Beratungsstellen es für Ihr Vorhaben gibt.
  • Die Auswahl eines der aufgeführten Kooperationspartner steht dem Antragsteller frei.
  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kooperationspartner auf.
  • Der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form über das eAntragsportal zu stellen. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den benannten Downloads.
  • Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über die Förderung.
  • Nach Erhalt einer Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Zu den Kooperationspartnern gehören derzeit:

  • Handelskammer (u. a. für Mitglieder der IHK)
  • Handwerkskammer (u. a. für Betriebe mit Handwerkszugehörigkeit)
  • Unternehmer ohne Grenzen e. V.
  • Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Migranten e. V.