Mietwohnungsneubau für vordringlich wohnungssuchende Haushalte

  • Langfristiges Darlehen mit vergünstigten Zinsen, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen
  • Mietpreis- und Belegungsbindung 40 Jahre

Wir fördern Wohnraum,
der dringend benötigt wird.

Wir fördern den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für alle Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung (sog. vordringlich Wohnungssuchende) sind. 

Wen fördern wir?

Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind.

Was fördern wir?

Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden bis zu 30 Wohneinheiten in Hamburg. Innerhalb des Bindungszeitraums sind in der Regel nur Personen bezugsberechtigt, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, welches durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen mit einem Anfangszinssatz von 1,0 %, durch Baukostenzuschüsse sowie durch laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von 40 Jahren. Der laufende Zuschuss bestimmt sich aus der Höhe des Grundstückswertes und der Größe des Bauvorhabens.
Die Laufzeit der Mietpreis- und Belegungsbindungen entspricht in der Regel der Dauer der Förderung. Die anfängliche Netto-Kaltmiete beträgt mtl. 7,10 €/m² Wohnfläche und kann alle zwei Jahre um 0,20 €/m² Wohnfläche erhöht werden.

Was ist noch zu beachten?

Bei der Planung sind Haushaltsgrößen und -flächenvorgaben zu beachten. Die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß der Förderrichtlinie müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Wohnraumförderungsprogramm ist ein mit der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration abgestimmtes und anerkanntes Nutzungskonzept, das den besonderen Anforderungen der Nutzergruppe gerecht wird.
Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.
Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar. Diese können auch bei der IFB Hamburg beantragt werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Wir beraten Sie zu allen planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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Bild Credits:

  • PGH/FEWA
  • Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG
  • Jan-Oliver Kunze, MARS Architekten
  • IFB Hamburg / Jörg Müller
  • IFB Hamburg / Steven Haberland