Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)

  • Einmalzuschuss als Basisförderung je Wohneinheit zuzüglich Energieeinparförderung
  • Ohne Belegungsbindung, Mietpreisbindung optional möglich

Mietwohngebäude energetisch modernisieren?
Wir helfen bei der Umsetzung!

Wer sein Mietwohngebäude in Hamburg mit mindestens drei Wohneinheiten energetisch modernisieren möchte, den fördern wir mit Zuschüssen im Rahmen des Klimaschutzprogrammes. 

Wen fördern wir?

Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.

Was fördern wir?

Förderung von energetischen Maßnahmen im Rahmen des Klimaschutzprogramms (Modernisierung A).

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung erfolgt als Einmalzuschuss.

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt eine Basisförderung je Wohneinheit und verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule ergänzt werden können. Grundmodule sind die Energieberatung sowie die Verfahren Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie.
Die Zuschusshöhe der Stufen eins bis vier richtet sich nach der erreichten Einsparung (Jahres-Endenergiebedarf und Jahres-Heizwärmebedarf) auf Grundlage der energetischen Bilanzierungen. Bei den höheren Stufen bemisst sich die Zuschusshöhe auf Basis der Wohnfläche.
Mindestanforderung ist ein Endenergiebedarf von ≤ 90 kWh/m2a. Je höher die erreichte Einsparung und je besser die Stufe, desto höher fällt der Zuschuss aus.
Die Option einer Förderung mit Mietpreisbindung erhöht die Förderung um ca. 50 %.
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:

  • den Einbau von Lüftungsanlagen ohne/mit Wärmerückgewinnung
  • die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
  • den Erhalt und Rekonstruktion von Backsteinfassaden
  • Innendämmung
  • die Herstellung einer barrierefreien Zuwegung

Was ist noch zu beachten?

  • Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme begonnen wurde.
  • Für Gebäude in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung oder solche, die nur unter erheblichen Bauaufwand wieder bewohnbar gemacht werden können, gibt es spezielle Programme.
  • Im Stadtteil Dulsberg stehen im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz weitere Fördermittel für die denkmalgerechte Fassadensanierung zur Verfügung.
  • In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar.
  • Sofern Sie auch die Modernisierung der Heizungsanlage planen, beachten Sie auch unser Förderprogramm Erneuerbare Wärme sowie die Anforderungen des § 17 im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (Hmb-KliSchG).

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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Bild Credits:

  • Petersen-Projekte / Architektur und Baudenkmalpflege
  • SAGA / A. Bock
  • SAGA