Hamburg Digital

  • Zuschüsse für digitale Transformation
  • Bis zu 50 % Zuschuss

Wir unterstützten die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Hamburger Wirtschaft mit Beratungs- und Investitionsleistungen!

Im Zeitalter der beschleunigten digitalen Transformation benötigen alle Unternehmen klare Vorstellungen davon, welche digitalen Vorhaben umzusetzen sind, damit Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale genutzt werden können.
Das Förderprogramm „Hamburg Digital“ unterstützt bei der Umstellung auf neue digitale Systeme und Geschäftsmodelle und trägt dadurch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erhöhung der Sicherheit beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien bei.

Hinweis

Alle Anträge müssen bis zum 15. November 2024 gestellt werden. Anträge, die später eingehen, werden abgelehnt.

Wen fördern wir?

Wir fördern

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
  • freiberuflich Tätige (z.B. Ärzte/Steuerberater/Architekten),

mit Sitz oder mindestens einer Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt.

Gefördert werden dabei nur kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zusammen mit ihren „Partnerunternehmen“ und „verbundenen Unternehmen“ die Grenze von 250 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalenten) unterschreiten.

Was fördern wir?

Modul I     Hamburg-Digital "Check":
Gefördert werden Ausgaben für Beratungsdienstleister, die im Rahmen des Bundesprogramm „go-digital“ eine Zertifizierung erhalten haben.

Modul II    Hamburg-Digital Invest:
Gefördert werden Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte. Die Förderung umfasst sowohl Ausgaben für IKT-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 3.000 € (netto) je Modul und Förderantrag betragen.
Im Modul I Hamburg-Digital "Check" werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst.
Im Modul II Hamburg-Digital "Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30% bis zu einem maximal Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.

Was ist noch zu beachten?

Es können weitere Anträge für neue Vorhaben gestellt werden, wenn die maximale Fördersumme bei der/den ersten Bewilligungen nicht ausgeschöpft wurde. Die maximale Fördersumme je Modul und Antragsteller darf dabei nicht überschritten werden. Auch bei wiederholter Antragstellung sind alle Anforderungen, insbesondere die der Feststellung zur Förderwürdigkeit des Vorhabens, zu erfüllen.

Förderungen im Modul II Hamburg-Digital „Invest“, die nicht auf einem Realisierungskonzept basieren, welches im Rahmen eines Beratungsprojekts im Modul I Hamburg-Digital „Check“ entstanden ist, bedürfen der vorherigen Feststellung der Förderwürdigkeit des Vorhabens.
Dies ist möglich bei einem im Rahmen des Bundesprogramms „go-digital“ zertifizierten Berater oder beim Mittelstand-Digital Zentrum Hamburg.

Es ist zu beachten, dass die Bestätigung der Förderwürdigkeit nicht durch das die Maßnahme durchführende Unternehmen erfolgen darf, auch wenn es sich dabei um ein „go-digital“ zertifiziertes Beratungsunternehmen handelt.

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.

So funktioniert´s

  • Der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form über das eAntragsportal zu stellen. Folgende Unterlagen sind zusätzlich hochzuladen:
    • KMU-Selbsterklärung
    • Erklärung über bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen
    • Angebot zur geplanten Maßnahme
    • Im Modul II - Stellungnahme zur Förderwürdigkeit (sofern es sich nicht um eine bereits im Modul I geförderte Maßnahme handelt)
    • Für alle weiteren Unterlagen beachten Sie bitte die „Checkliste einzureichende Unterlagen“ in den Downloads für das jeweilige Modul

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch das Unternehmen selbst zu stellen ist. Die im Antrag bestehende Möglichkeit der Bevollmächtigung bezieht sich dabei nicht auf das eingebundene Beratungsunternehmen, sondern auf Vertretungsberechtigte im Unternehmen.

  • Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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