Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
- Bis zu 300.000,00 € Zuschuss
- Zuschuss für vorgelagerte Studien und Qualitätssicherung
- Bonus für 'Nachhaltige Dämmstoffe', vorgefertigte Elemente, ambitionierte energetische Standards und besondere Antragstellende
Ressourcen sparen durch die Reduzierung des Energieverbrauchs
und der CO2-Emissionen?
Wir fördern Nachhaltigkeit!
Wir unterstützen die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Dazu zählen auch vorgelagerte Studien zur möglichen Einsparung oder darüber hinaus den Optionen zur Verwendung vorgefertigter Elemente sowie eine Qualitätssicherung. Gemeinsam wollen wir so den Ressourceneinsatz und die CO2-Emissionen in Hamburg verringern.
Die Förderung ist modular aufgebaut und ermöglicht eine weitestgehend individuelle Zusammenstellung, auch im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf bei Planung und Umsetzung von Vorhaben.
Wen fördern wir?
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Begünstigte Förderkonditionen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Organisationen, die einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck verfolgen. Nehmen Sie zur Klärung frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
Was fördern wir?
Modul „Energetische Modernisierung der Gebäudehülle"
Als Basisförderung werden einzelne und umfängliche Maßnahmen zur energetischen Modernisierung der thermischen Gebäudehülle unterstützt.
Modul „Maßnahmen an der Gebäudehülle bei energetischer Modernisierung zu einem Effizienzgebäude 70EE (EG70 EE)"
Eine Bonusförderung ist für 'Worst Performing Buildings' möglich bei Erreichen des geforderten Effizienzgebäudestandards.
Modul „Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz"
Gefördert wird die freiwillig oder verpflichtend durchgeführte Beratung nach DIN V 18599 durch eine:n Energie-Effizizienz-Expertin oder -Experten.
Dieses Modul wird auch unabhängig von der Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme gefördert.
Modul „Energetische Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige"
Gefördert wird die freiwillig oder verpflichtend durchgeführte Begleitung in der Planungsphase, im Zeitraum der Bauausführung und nach Fertigstellung des Gebäudes durch eine:n unabhängige:n Sachverständige:n.
Modul „Nachhaltige Dämmstoffe"
Für die freiwillige Verwendung besonders klimaschonender Dämmstoffe ist eine zusätzliche Bonusförderung möglich.
Modul „Machbarkeitsstudie 'Serielles Sanieren'"
Gefördert wird die freiwillige Durchführung einer Machbarkeitsstudie durch eine:n unabhängige:n Sachverständige:n für die Grundlagenermittlung sowie die technische und rechtliche Umsetzbarkeit einer seriellen Sanierung.
Dieses Modul wird auch unabhängig von der Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme gefördert.
Modul „Energetische Modernisierung mit vorgefertigten Elementen"
Eine Bonusförderung ist möglich für die Verwendung von abseits der Baustelle vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen.
Was sind die Förderkonditionen?
Modul „Energetische Modernisierung der Gebäudehülle (Basisförderung)"
- Die Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen wird durch feste Zuschüsse pro Quadratmeter Bauteilfläche gewährt.
- Der Höchstbetrag der Förderung (Basis und alle drei möglichen Boni aufaddiert) richtet sich nach den beihilferechtlichen Förderhöchstintensitäten der AGVO.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 300.000,00 € je Förderfall.
Modul „Maßnahmen an der Gebäudehülle bei energetischer Modernisierung zu einem Effizienzgebäude 70EE (EG70 EE) für 'Worst Performing Buildings' (Bonusförderung)"
und
Modul „Energetische Modernisierung mit vorgefertigten Elementen (Bonusförderung)"
- Die Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen wird bei beiden Modulen durch feste Zuschüsse pro Quadratmeter Bauteilfläche gewährt und liegt jeweils etwa 10 Prozentpunkte höher als die Basisförderung.
- Für die Höchstbeträge gelten die Bedingungen der Basisförderung.
Modul „Nachhaltige Dämmstoffe (Bonusförderung)"
- Der Bonus wird mit einem zusätzlichen Zuschuss von 18,00 € pro Quadratmeter Bauteilfläche gefördert.
- Für die Höchstbeträge gelten die Bedingungen der Basisförderung.
Die folgenden Beratungsleistungen können in Höhe von 45 % des Netto-Honorars gefördert werden. Für kleine Unternehmen erhöht sich der Zuschuss um 20 Prozentpunkte, für mittlere Unternehmen um 10 Prozentpunkte
Modul „Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz"
- Der Zuschuss darf die maximale Fördersumme von 11.000 € je Gebäude nicht überschreiten.
Modul „Energetische Qualitätssicherung durch unabhängige Sachverständige"
- Der Zuschuss darf die maximale Fördersumme von 6.000 € je Gebäude nicht überschreiten.
Modul „Machbarkeitsstudie 'Serielles Sanieren'"
- Der Zuschuss darf die maximale Fördersumme von 50.000 € je Gebäude nicht überschreiten.
Hinweis zu weiteren Fördermöglichkeiten
Die Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden wird auch im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Die Hamburger Heizungsförderung sowie die BEG fördern mit Zuschüssen u.a. die Installation von Wärmepumpen und Wärmenetzanschlüssen.
Was ist noch zu beachten?
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Die Beauftragung reiner Planungsleistungen, die nicht in den o.g. Modulen förderfähig sind, ist nicht förderschädlich.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert's bei Antragstellung
- Nehmen Sie bei Beratungsbedarf Kontakt mit uns auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein (Bitte nutzen Sie einen alternativen Browser wie z.B. Google Chrome oder Firefox sofern Sie das Antragsformular nicht öffnen können).
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
So funktioniert's bei Abrechnung
- Bitte beachten Sie: Die Formulare des Verwendungsnachweises sind von der/den zeichnungsberechtigen Person/en zu unterschreiben und im Original bei uns einzureichen.
- Die in den Verwendungsnachweisformularen genannten Unterlagen sind per E-Mail an energie@ifbhh.de oder Ihre direkte Ansprechperson einzureichen.