RISA-Förderung Versickerung
- ab 20m² angeschlossener Fläche
- Flächenversickerung
- Versickerungsmulden
Wasserhaushalt optimieren!
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser zu fördern. Die zusätzliche Versickerungsmenge stärkt die Grundwasserneubildung und trägt so u. a. zur langfristigen Sicherung der Trinkwasserressourcen bei. Die gesamtstädtische Klimaresilienz wird erhöht. Das Programm unterstützt den Umbau Hamburgs zu einer Schwammstadt, indem es dazu beiträgt, Regenwasser lokal zu nutzen und dem Wasserkreislauf zur Verfügung zu stellen.
Wen fördern wir?
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Was fördern wir?
Gefördert wird die Planung und Errichtung von:
- Flächenversickerungen
- Versickerungsmulden
- Mulden-Rigolen-Systemen
Wie sind die Förderkonditionen?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 30-50% der förderfähigen Ausgaben jedoch maximal 25.000 €.
Aufgrund der Versickerung kann außerdem die in Hamburg fällige Niederschlagswassergebühr auf Antrag reduziert werden.
Was ist noch zu beachten?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie auch unsere anderen beiden RISA-Förderprogramme für Entsiegelung und Regenwasserzisternen.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förderexperten beraten Sie!
So funktioniert's
- Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
- Holen Sie ein Angebot ein.
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Dort ist auch die Identifikation durchzuführen.
- Sollten mehrere Personen als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein, haben Sie die Möglichkeit einen Miteigentümer für die Beantragung der Fördermittel zu bevollmächtigen. Nutzen Sie hierzu das Formular Vollmacht der Miteigentümer.
- Die digitale Identifikation im eAntragsportal muss in diesem Fall nur für von dem Bevollmächtigen Eigentümer durchgeführt werden. Andernfalls ist eine digitale Identifikation aller Miteigentümer gemäß Grundbuch erforderlich.
- Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.