Hamburg-Kredit Digital
- Bis zu 2.500.000 € mit 50 % Haftungsfreistellung für Digitalisierungsvorhaben
- Antragstellung über die Hausbank
Digitalisierungsprojekte umsetzen?
Wir finanzieren und bezuschussen Ihre Initiative!
Um die Wettbewerbsfähigkeit Hamburger Unternehmen bei der digitalen Transformation zu stärken, gewähren wir Kredite für Investitionen in digitale Technologien und Prozesse. Die Förderung erfolgt in Kooperation mit der KfW Bankengruppe und den Hausbanken der Unternehmen. Das Programm kombiniert zinsgünstige Darlehen mit Zuschüssen und bietet gleichzeitig eine 50%-ige Haftungsfreistellung gegenüber den Kreditinstituten.
Wen fördern wir?
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk und Handel), mehrheitlich in Privatbesitz
- Freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen
Was fördern wir?
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Digitalisierungsvorhaben, z. B.:
- Erwerb und Implementierung von Hard- und Software (inkl. Beraterkosten)
- Digitale Vernetzung von Produktions- und Verwaltungssystemen (z. B. ERP, CRM, MES)
- Maßnahmen zur IT-Sicherheit (z. B. ISO 27001, BSI-Standards)
- Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung
- Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle
Wie sind die Förderkonditionen?
Vorhaben ab 25.000 € und bis zu 2.500.000 € Darlehen, die mögliche Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.
Die IFB Hamburg verbilligt die von der KfW Bankengruppe zu günstigen Konditionen bereitgestellten Mittel.
Zusätzlich wird das Vorhaben durch einen Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg mit bis zu 12 % des Darlehensbetrags unterstützt (max. 20.000 €).
Der ERP-Förderzuschuss der KfW kann zusätzlich in Anspruch genommen werden (separate Beantragung durch Hausbank direkt bei der KfW erforderlich).
Was ist noch zu beachten?
Ihren Antrag stellen Sie bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer und Kreditinstitut vereinbart.
Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. Diese finden Sie im Downloadbereich.
Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!
So funktioniert's
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
- Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl.
- Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut.
- Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
- Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
- Starten Sie Ihr Vorhaben.