IFB-Förderkredit Sport

  • Antragsberechtigt sind im Sportbereich tätige gemeinnützige Vereine und Verbände
  • Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Inneres und Sport notwendig

Sportstätten erhalten und entwickeln?
Wir sind am Start!

Damit Sportstätten in Hamburg gesichert und weiterentwickelt werden können, unterstützen wir diese einzelfallabhängig mit dem IFB-Förderkredit Sport. Er soll Vorhaben ermöglichen, die mangels Zugang zum Kapitalmarkt ohne Förderung nicht realisiert werden könnten.

Wen fördern wir?

Im Sportbereich tätige gemeinnützige Vereine und Verbände:

  • die auf Ortsebene im Amateurbereich tätig sind,
  • die im Hamburger Vereinsregister geführt werden,
  • die nachweisen können, dass sie Nutzer des Bauobjektes sind und die Nutzung des Objektes mindestens 20 Jahres gesichert ist oder mit Umsetzung der Maßnahme gesichert wird,
  • die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten durchführen oder sicherstellen, dass durch die Förderung keine wirtschaftliche Tätigkeiten des Vereins quersubventioniert werden. 

Was fördern wir?

Wir fördern Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, Grundinstandsetzungen oder Modernisierungen, wenn es sich um Maßnahmen mit sportpolitischer Bedeutung handelt. Das Bauvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein. Es ist eine Bestätigung der Förderwürdigkeit durch die Behörde für Inneres und Sport (Landessportamt) notwendig.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Darlehenssumme muss mindestens 20.000 € betragen. Der Zinssatz kann freibleibend bei der IFB Hamburg erfragt werden. Die Tilgung beträgt in der Regel mindestens 2 % p.a. zzgl. ersparter Zinsen. 

Was ist noch zu beachten?

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Beantragen Sie die Förderwürdigkeit bei der Behörde für Inneres und Sport (Landessportamt) und informieren Sie uns über Ihr Vorhaben. 
  • Stellen Sie Ihren Antrag vor Maßnahmenbeginn und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.