Verwendung von Holz beim Neubau von Nichtwohngebäuden

  • Zuschuss 1,00 €/kg für Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten
  • Zuschuss für autorisierte Qualitätssichernde Holzbau (QS-H) in Höhe von 50 % des Honorars, höchstens jedoch mit 10.000,00 € je Gebäude

Ressourcen sparen durch den Einsatz von Holz?
Wir fördern Nachhaltigkeit!

Wir unterstützen den Einsatz von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion (Neubau, d. h., eigenständiger Neubau, Aufstockung, Anbau) von Nichtwohngebäuden (NWG). Gemeinsam wollen wir so den Energieverbrauch und CO2-Emissionen in Hamburg verringern. 

Gefördert wird der Neubau von Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 100 m² Nutzfläche, die unter den Anwendungsbereich des GEG §2 fallen und dabei mindestens dem Standard eines „Effizienzgebäude 40“ entsprechen.
Ein „Effizienzgebäude 40“ (EffGeb40) muss die zum IFB-Antragszeitpunkt geltenden technischen Mindestanforderungen des Programms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“ im Standard EffGeb40 erfüllen, siehe „Technische Mindestanforderungen zum Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“. Auch die dort genannten Regelungen und Hinweise zur Effizienzgebäude-Berechnung nach DIN V 18599 sind zu beachten.

Weiterhin gefördert wird der Neubau von Nichtwohngebäuden ab einer Bagatellgrenze von mehr als 400 m² Nutzfläche, die nicht unter den Anwendungsbereich des GEG fallen.

Nicht förderfähig sind Gebäude, bei denen Konstruktionen zur Anwendung kommen, die hinsichtlich ihrer Art schadenträchtig sind. Diese sind in der Unterlage „Nicht förderfähige Holzbaudetails“ auf der Homepage des Holzbau-Netzwerk Nord e. V. aufgeführt (https://holzbau-netzwerk-nord.de/wp-content/uploads/2022/12/Anlage-nicht-foerderfaehige-Holzbaudetails_28112022.pdf)

Hinweis: Die Modernisierung der Gebäudehülle von bestehenden Nichtwohngebäuden wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Wen fördern wir?

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg

Was fördern wir?

Verwendung von Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft in der Gebäudekonstruktion von Neubauten mit der begleitenden „Qualitätssicherung Holzbau“

Wie sind die Förderkonditionen?

Der Einsatz von Holz in der Gebäudekonstruktion von Neubauten, Aufstockungen und Anbauten wird mit 1,00 € je Kilogramm Holzprodukt gefördert.

Voraussetzung für die Holzbauförderung ist die Begleitung durch autorisierte Qualitätssichernde (QS-H). Diese kann mit einem Zuschuss in Höhe von 50 % des Honorars, höchstens jedoch mit 10.000,00 € je Gebäude gefördert werden.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden. Als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein (Bitte nutzen Sie einen alternativen Browser wie z.B. Google Chrome oder Firefox sofern Sie das Antragsformular nicht öffnen können).
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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  • alsterarbeit gGmbH