Schallschutz-Förderprogramm für Flughafenanrainer

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) stellt 1,5 Mio. Euro für besseren Schallschutz für Flughafenanrainer zur Verfügung. Antragstellung ab sofort bei der IFB Hamburg möglich.

Eine Lücke wird geschlossen: Mit dem Landesprogramm werden ab 1. Oktober Lärmschutz-Maßnahmen finanziert, die durch das gesetzliche Lärmschutzprogramm des Flughafens nicht abgedeckt werden können. Dazu stellt die Umweltbehörde bis Ende 2020 einen Betrag von 1.5 Mio. € bereit. Die Förderung kann bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beantragt werden. Mit diesem neuen Förderpaket setzt die Umweltbehörde den Punkt „Passiven Lärmschutz stärken“ aus dem 21-Punkte Papier zum Fluglärm um.

Förderberechtigt sind Menschen in direkten Umfeld des Flughafens: Voraussetzung ist, dass bereits früher ein Antrag nach dem 9. Fluglärmschutzprogramm auf Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen beim Flughafen erfolglos war. Anlass: Aufgrund der insgesamt 8 dB Minderung nach § 5 Abs. 3 der 2. Fluglärmschutzverordnung sind bei der Beurteilung des Objekts im Ergebnis keine baulichen Maßnahmen bzw. nur der Einbau von Lüftern als erforderlich angesehen worden. Dieser Personenkreis wird direkt angeschrieben. Betroffen sind Gebäude in der Tagschutzzone 1 und/oder der Nacht-Schutzzone (Lärmschutzbereich nach Fluglärmgesetz) in einem Radius größer 1,3 km um das Startbahnkreuz.

Straßenlisten der förderfähigen Grundstücke sind auf der Internetseite der Behörde für Umwelt und Energie zum Fluglärm und bei der IFB Hamburg abrufbar.

Förderfähige Schallschutzmaßnahmen

Gefördert werden bauliche Schallschutzmaßnahmen an Fenstern und Türen an bestehenden Wohngebäuden, die die Einwirkungen durch Fluglärm mindern. Zusätzlich wird die Möglichkeit gegeben, in der Nachtschutzzone für Schlafräume automatische Fensterschließeinrichtungen mit Zeitschaltuhr einbauen zu lassen. Die Zuschüsse können bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen.

Diese Fensterantriebe werden mit oder ohne Verriegelung angeboten. Sie werden am Fensterrahmen montiert und können in der Dreh- oder Kipp-Position betrieben werden. Sie verfügen über eine Zeitfunktion, die individuell programmiert werden kann. Die Fenster können jederzeit mittels Schalter geöffnet oder geschlossen werden.

Die vom Fluglärm betroffene Bürgerinnen und Bürger bzw. deren Vermieterinnen und Vermieter werden per Post benachrichtigt. Falls Betroffene keine Benachrichtigung erhalten, können sie anhand der interaktiven Karte Lärmschutzbereich Flughafen Hamburg oder der Straßenliste prüfen, ob ihre Wohnung oder ihr Haus in der Tagschutzzone 1 und/oder Nachtschutzzone liegen. 

Fragen zur Antragstellung

Für Fragen zur Antragstellung stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Dajana Kruse
040/24 846-179 | d.kruse@ifbhh.de

Tessa Wichern
040/24 846-178 | t.wichern@ifbhh.de

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