Grundlagen unserer Arbeit

Am 1. April 1953 wurde unser Vorgängerinstitut, die Hamburgische Wohnungsbaukasse, als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts beim Amtsgericht Hamburg mit der Handelsregisternummer HRA 93 261eingetragen. 1973 wurde diese umgebaut zur Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK Hamburg) und am 5. April 2013 per Gesetz zur Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ausgebaut. Anstaltseigner ist die Freie und Hansestadt Hamburg.

Unser Auftrag

Als zentrales Förderinstitut der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützen wir den Senat bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Im staatlichen Auftrag führen wir im eigenen Namen Fördermaßnahmen mit den Schwerpunkten Wohnraum- und Umweltförderung sowie in der Wirtschafts-, Innovations- und Stadtentwicklungsförderung durch.

Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Gewährung von Darlehen und Zuschüssen sowie die Übernahme von Sicherheitsleistungen. Wir arbeiten wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen zusammen.

Unsere Kennzahlen

2022 2023
Bilanzsumme (Mio. €) 6.956,2 6.991,8
Treuhandvermögen (Mio. €) 124,7 111,8
Eigenmittel gem. KWG/CRR (Mio. €) 815,9  816,1
Eigenkapitalquote (CRR) 25,32%  25,02%
Mitarbeiter (Stand am 31.12.) 319 344
Bewilligungsvolumen
2022 2023  
Darlehen (Mio. €) 392,7  860,0
Zuschüsse (Mio. €) 1.117,8 523,9
Forderungen an
2022 2023    
Kunden (Mio. €) 5.412,0 5.504,3
Kreditinstitute (Mio. €) 644,3  574,4
Verbindlichkeiten gegenüber
2022 2023   
Kreditinstituten (Mio. €) 3.313,3 2.891,6
Kunden (Mio. €)477,2 398,1


Möchten Sie mehr über uns wissen?

Die Basis unserer Geschäftstätigkeit sind das Gesetz und die Satzung der IFB Hamburg. Unser Jahresbericht dokumentiert unsere geschäftliche Entwicklung und gewährt einen Einblick in die aktuellen Bilanzzahlen.

Zum Download unserer Berichte