Einkommensrechner

Mit dem Einkommensrechner der IFB Hamburg können Sie eine rechtlich unverbindliche Selbsteinschätzung für Ihre prozentuale Über- bzw. Unterschreitung der Einkommensgrenze gemäß § 8 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWoFG) vornehmen. Diese ist insbesondere für die Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen für öffentliche geförderte Mietwohnungen, genossenschaftliche Wohnprojekte und einkommensabhängige Verzinsungen der öffentlichen Eigenheimförderung relevant. Die Einkommensgrenze gemäß § 8 HmbWoFG darf für den Bezug einer Sozialwohnung wie folgt überschritten werden: • für den 1. Förderweg bis zu 60 %, • für den 2. Förderweg bis zu 100 % und • für den 3. Förderweg bis zu 140 %. Den Wohnberechtigungsschein können Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksamt beantragen. Aufgrund der individuellen Festlegungen der Förderungen bei genossenschaftlichen Wohnprojekten und den einkommensabhängigen Verzinsungen der öffentlichen Eigenheimförderung kann hier nicht auf Einzelfälle eingegangen werden. Die individuellen Regelungen zu den Förderstufen können Sie bei dem Vermieter erfragen bzw. bei Anträgen der Eigenheimförderung Ihrer Förderzusage entnehmen.