Senat und IFB starten im Rahmen der Soforthilfen eigenes Fördermodul für Startups

Der Senat legt mit der IFB Hamburg ALS TEIL DER CORONA SOFORTHILFEN ein Hilfsprogramm für innovative, wachstumsorientierte Startups in Hamburg auf, die infolge der Corona-Krise seit dem 11.03.2020 in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind. Die jungen Unternehmen haben in der Regel eine dünne Eigenkapitaldecke und sind bisher noch nicht oder gerade eben in der Gewinnzone. Sie finanzieren sich primär über Risikokapitalinvestoren und sind meist nicht kreditwürdig bei einer Hausbank. Der Senat möchte in dieser besonderen Situation mit einem bedingt rückzahlbaren Zuschuss gezielt unterstützen.

Senator Michael Westhagemann: „Gerade in Zeiten der Krise müssen wir auf Kreativität und Innovationskraft setzen. Um den Zukunftsherausforderungen gerade in Krisenzeiten begegnen und die gebotenen Möglichkeiten nutzen zu können, spielt das innovative Potenzial einer Region eine große Rolle. Darum müssen wir die Startups in Hamburg besonders fördern.

Finanzsenator Andreas Dressel: „Viele der Startups in unserer Stadt sind mit relevantem privaten und öffentlichen Kapital in den letzten Jahren erfolgreich an den Start gegangen. Diese für die Zukunftsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft enorm wichtigen Unternehmen sollen deshalb jetzt in der Coronakrise nicht eingehen. Deswegen haben wir uns behördenübergreifend entschieden, anknüpfend an die Bundeshilfen in unserem Soforthilfe-Programm ein ergänzendes eigenes Fördermodul auch für Hamburger Startups vorzusehen. Wir zeigen damit, dass wir auch in der Krise in die Zukunft der Hamburger Wirtschaft investieren.“

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Für den Medien- und Digital-Standort Hamburg ist es wichtig, Innovationsführer bei Technologiethemen zu sein. Insbesondere Startups tragen durch innovative Konzepte maßgeblich dazu bei, dass Hamburg als weltoffene Stadt und kreativer Standort für internationale Ideen und Unternehmen wahrgenommen wird. Umso wichtiger ist es, Gründerinnen und Gründern gerade in dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit beizustehen und in ein attraktives Business-Umfeld für Startups zu investieren.“

Die Förderung richtet sich an innovative, wachstumsstarke Unternehmen, deren Geschäftsmodell auf einer vom Unternehmen getätigten Eigenentwicklung basiert. Die Zuschüsse werden zur Überwindung der Corona-bedingten existenzbedrohlichen Wirtschaftslage gewährt und können für zukünftige Produkt- und Unternehmensentwicklung, Markteinführung und Wachstum genutzt werden. 

Antragsberechtigt bei der Hamburger Corona Soforthilfe - Modul für innovative Startups (HCS InnoStartup) sind innovative, wachstumsorientierte Startups, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: 

1) die Tätigkeit wird von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden wesentlichen Betriebsstätte in Hamburg aus ausgeführt

2) maximal 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent zum Stichtag 11.03.2020)

3) Rechtsform einer Kapitalgesellschaft

4) am 15.04.2020 maximal 8 Jahre alt (es gilt das Datum des Eintrags im Handelsregister)

5) nicht im Mehrheitsbesitz (über 50% der Anteile oder der Stimmrechte) eines anderen Unternehmens (ausgenommen sind
Investmentvehikel, die jeweils zu 100 % im Besitz eines mittelbaren Anteilseigners/Gründers sind)

6) hat bereits eine Förderung nach dem Programm „Hamburger Corona Soforthilfe“ (HCS) erhalten.

7) Geschäftsmodell basiert auf einer vom Unternehmen getätigten innovativen Eigenentwicklung 
8) eine der nachfolgenden Bedingungen:

(a) hat vor dem 15.04.2020 Beteiligungskapital in Form offener Beteiligungen oder Wandeldarlehen, die eine Wandlung in eine offene Beteiligung explizit vorsehen, in Höhe von mindestens 10.000 Euro extern eingeworben 

oder

(b) hat vor dem 15.04.2020 mindestens eine staatliche Förderung für innovative Startups in Höhe von mindestens 10.000 Euro erhalten (z. B. EXIST, InnoFounder, InnoRampUp, Innovationsstarter Fonds Hamburg und High-Tech Gründerfonds)

Einschränkung

Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich am 31.12.2019 bereits in Schwierigkeiten befanden gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO1. Öffentliche Unternehmen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Der Antragsteller muss versichern, dass er nach dem 11.03.2020 durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen.

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung wird als pauschaler, bedingt rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (VZÄ). 
1 bis 2 Mitarbeiter (VZÄ) 12.500 €
mehr als 2 bis 5 Mitarbeiter (VZÄ) 25.000 €
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter (VZÄ) 50.000 €
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter (VZÄ) 100.000 €

Geschäftsführende Gesellschafter zählen zu den Mitarbeitern. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen.  

Das Hamburger Corona Soforthilfe - Modul innovative Startups (HCS InnoStartup) kann zusätzlich zur Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) genutzt werden. Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Beihilfen u. a. aus staatlichen Förderprogrammen, die auf Grundlage der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" vom 24.03.2020 sowie der „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen vom 2020“ gewährt werden, ist bis zu den in der „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ benannten zulässigen Höchstbeträgen ebenfalls möglich.

Die Förderrichtlinie gilt ab 20.04.2020 und ist befristet bis zum 31.05.2020, das heißt, Anträge können bis zu diesem Tag gestellt werden.

Anträge gibt es hier: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hcs-innostartup

Rückfragen der Medien:
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