Senat beschließt neue Eckpunkte der Wohnraumförderung: Anhebung um zwölf Prozent und langfristige Zinssicherung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hat im vergangenen Jahr Förderungen für den Neubau von 1.884 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung bewilligt. Zusammen mit Modernisierungen, Bindungsankäufen und -verlängerungen wurden so Förderungen für 3.742 Wohnungen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen auf den Weg gebracht. Fertiggestellt wurden 2.430 sozial gebundene Neubauwohnungen. Um trotz der immer noch starken unterjährigen Baukostenanstiege den Neubau dringend benötigter bezahlbarer Wohnungen auch für die kommenden Jahre zu sichern, erhöht Hamburg die Förderung jetzt noch einmal deutlich. Zusätzlich werden die Förderdarlehen zugunsten einer Gesamtfinanzierung der Bauvorhaben ausgeweitet – mit festem niedrigen Förderzins über die gesamte Bindungszeit.
 
Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Wir spüren auch beim Sozialen Wohnungsbau deutlich die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine. Dabei verzeichnen wir einen Tiefstand bei den Bewilligungen in der Neubauförderung. Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen ist deutlich zufriedenstellender, denn dort sehen wir zwar auch Verzögerungen bei den Fertigstellungen, profitieren jedoch von den guten Bewilligungszahlen in der Vergangenheit. Wir machen mit den neuen Eckpunkten der Wohnraumförderung ein nochmals deutlich besseres Angebot: Die stark gestiegenen Baukosten werden durch die Fördererhöhungen vollständig kompensiert. Den gestiegenen Zinsen begegnen wir dadurch, dass wir einen sehr niedrigen und festen Förderzins für die gesamte Bindungszeit von 30 Jahren garantieren. In Zeiten unsicherer Marktlagen wollen wir damit ein klares Zeichen für den geförderten Wohnungsbau setzen.“
 
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Im Geschäftsjahr 2022 haben wir bereits frühzeitig auf die sich eintrübenden Rahmenbedingungen im Wohnungsbau reagiert und unterjährig substantielle Förderverbesserungen vorgenommen. Hierdurch konnten wir das Ergebnis stabilisieren, so dass insgesamt für rd. 3.700 Wohnungen Miet- und Belegungsbindungen erzeugt werden konnten. Mit der neuen Wohnraumförderung für 2023 kann die IFB Hamburg eine wirtschaftlich attraktive Förderung anbieten.“
 
Bilanz der Wohnraumförderung 2022
Die Bewilligungen im Neubau sind im Jahr 2022 um 1.000 Wohnungen niedriger ausgefallen als im Jahr davor, die bewilligten Modernisierungen jedoch um 900 Wohnungen höher. Vor allem wurden Neubauwohnungen im 1. Förderweg bewilligt: 1.560 Wohnungen. Die weiteren 324 Mietwohnungen wurden im 2. Förderweg für Haushalte mit mittleren Einkommen gefördert.
Hinzu kamen im vergangenen Jahr 3.313 geförderte Modernisierungen im Bestand, davon konnten erfreuliche 1.216 Wohnungen mit Bindung gefördert werden. Für den Erhalt des Sozialwohnungsbestandes werden Mietpreis- und Belegungsbindungen auch im Wohnungsbestand realisiert: durch den Ankauf von Belegungsbindungen und insbesondere durch Bindungsverlängerungen. Mit dem städtischen Programm „Bindungsverlängerungen“ konnten im letzten Jahr 578 Bindungen im 1. Förderweg für weitere 10 Jahre erhalten werden, die ansonsten ausgelaufen wären. Insgesamt wurden 3.742 Wohnungen mit Bindungswirkung und einem Förderbarwert von 305 Millionen Euro bewilligt.
 
Fertiggestellt wurden im vergangenen Jahr insgesamt 2.430 geförderte Neubauwohnungen. Davon werden 1.986 im 1. Förderweg und 444 im 2. Förderweg gefördert. Zusätzlich wurden 1.492 Wohnungen mit geförderten Modernisierungen fertiggestellt, davon 1.084 mit Bindungswirkung. Die Fertigstellungszahlen fallen etwas höher aus als die Neubewilligung, aber auch hier sind Verzögerungen aufgrund der schwierigen äußeren Umstände festzustellen.
 
Anpassung der Wohnraumförderung 2023
In der Neubauförderung wird auch im Jahr 2023 angesichts dramatisch ansteigender Baupreise mit einem Ausgleich von 12 % höher kalkulierten Baukosten die Wirtschaftlichkeit geförderter Wohnungsbauvorhaben weiterhin gewährleistet. Um den Investorinnen und Investoren im öffentlich geförderten Wohnungsbau langfristige Finanzierungssicherheit zu geben und eine weitere Entkoppelung vom aktuell ansteigenden Zinsmarkt zu erreichen, kann mit dem IFB-Förderdarlehen der gesamte Fremdkapitalbedarf mit einem langfristig günstigen Zinssatz gedeckt werden, der für die Bindungslaufzeit fixiert ist. Zugleich steigen die Anfangsmieten für neu geförderte Wohnungen wieder nur sehr moderat um 0,10 Euro/qm im Monat, im 1. Förderweg auf 7,00 Euro/qm monatlich, im 2. Förderweg auf 9,10 Euro/qm Wohnfläche.
 
Die Modernisierungsförderung gilt es vor dem Hintergrund der Ziele des Transformationspfades des Hamburger Klimaplans auszubauen und weiter zu entwickeln. Erste Schritte sind gemacht.
 

  • Die bestehenden Programme der Modernisierungsförderung wurden umfassend verbessert: Die Förderung wird um 12 % erhöht als Ausgleich für gestiegene Baukosten. Und bei energetischen Modernisierungen wird zusätzlich die Förderintensität pro Wohnung angehoben, um den finanziellen Anreiz für Energieeffizienzmaßnahmen und Klimaschutz weiter zu steigern.
  • Es gibt neue Programme und es werden deutlich mehr Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, um die Modernisierung von 10.000 im Jahr 2023 und 13.000 Wohnungen im nächsten Jahr zu ermöglichen. Hierdurch soll eine höhere Modernisierungsquote für bestehenden Wohnraum in Hamburg ermöglicht werden.
  • Bereits zum Ende des Jahres wurde ein neues Zuschussprogramm für geringinvestive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung eingeführt. Hierdurch kann bereits kurzfristig eine Einsparung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen erreicht werden, was nicht nur dem Klimaschutz dient, sondern auch Eigentümern und Mietern bei der Bewältigung der Energiekrise hilft.
  • Das neue Modernisierungsprogramm C erweitert das Spektrum um einen 2. Förderweg auch für geförderte umfassende Modernisierungen mit anschließenden Mietpreis- und Belegungsbindungen und ermöglicht eine Mietpreisdämpfung mit etwas höheren Anfangsmieten.

 
Mit den neuen Eckpunkten der Wohnraumförderprogramme kann die IFB Hamburg insgesamt Förderbarwerte von 740 Mio. Euro für das Jahr 2023 und 779 Mio. Euro für 2024 vergeben. Im Vergleich zum Jahr 2022 ist der Förderbarwert, also der Gegenwartswert der Förderungen, die die IFB Hamburg ausreichen kann, in dem jeweiligen Jahr deutlich angestiegen.
 
Damit ermöglicht der Hamburger Senat auch zukünftig den Bau von mindestens 3.000 geförderten Neubauwohnungen und rund 10.000 geförderte Modernisierungen sowie mindestens 1.200 Bindungen im Bestand. 

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