#CoronaHH: IFB zahlt über 2,2 Mrd. Euro zur Krisenbewältigung aus und startet Rückmeldeverfahren für die Corona-Soforthilfe

Mit dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 gerieten viele Unternehmen unverschuldet in Schwierigkeiten. Um die Auswirkungen auf die Wirtschaft abzumildern, stellten Bund und Länder umfangreiche Hilfsmittel bereit. Alleine über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) wurden seit März 2020 über 2,2 Mrd. Euro an Hilfen ausgezahlt, rund 115 Tsd. Anträge wurden zur Auszahlung angewiesen.
 
Um von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen, haben die FHH und der Bund mit der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) im ersten Halbjahr 2020 über 500 Mio. Euro Zuschüsse ausgezahlt. Mit Rücksicht auf die Verlängerung des Lockdowns wird die IFB Hamburg nunmehr erst im Laufe des Juli mit dem Abrechnungsverfahren gemäß den Bundesvorgaben starten und rd. 50.000 Hilfeempfänger um Rückmeldung ihres tatsächlichen Liquiditätsengpasses bitten, um zu prüfen, dass die öffentlichen Mittel zweckgerecht eingesetzt wurden.
 
Hamburg hat sich in diesem Zusammenhang beim Bund erfolgreich für verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten bei der Soforthilfe eingesetzt. Die Verbesserungen betreffen unter anderem Personalkosten, Stundungen und die Anrechnung zeitversetzter Zahlungseingänge.
 
Sollte sich aufgrund des Rückmeldeverfahrens die Notwendigkeit von Rückzahlungen ergeben, können die Zuschussempfänger umfassend Möglichkeiten zur Stundung und Ratenzahlung nutzen, um für sie die aktuell weiter herausfordernde Situation des Neustarts nach dem Lockdown nicht unnötig zu erschweren. Über ein etwaiges Rückzahlungserfordernis wird die IFB Hamburg nach erfolgter Rückmeldung des Zuschussempfängers informieren.
 
Für die Durchführung des Rückmeldeverfahrens sind umfangreiche Informationsmaterialien auf der Internetseite der IFB Hamburg zu finden u. a. auch ein Erklärvideo. Zudem ist eine Hotline eingerichtet.
 
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Der Hamburger Schutzschirm bleibt weiter aufgespannt. Die IFB Hamburg hat in der Pandemie bisher weit mehr als zwei Milliarden Euro an Unternehmerinnen und Unternehmer ausgezahlt, die in der Krise Hilfe benötigten. Gleichzeitig sind wir insbesondere gegenüber dem Bund und den Rechnungshöfen gesetzlich dazu verpflichtet, mit dem Rückmeldeverfahren sicherzustellen, dass die Hilfen tatsächlich regelkonform beantragt wurden. Wir haben uns gegenüber dem Bund erfolgreich dafür eingesetzt, dass nicht parallel zum Lockdown sondern so spät wie möglich mit diesem vereinfachten Rückmeldeverfahren begonnen werden kann. Und wir wollen für Corona-betroffene Unternehmen im Falle von ggf. notwendigen Rückzahlungen umfassende Stundungen und Ratenzahlungen gewähren. Das Verfahren ist keine Schikane, sondern im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern notwendig.“
 
Wirtschaftssenator Michael Westhagemann: „Seit März 2020 haben wir mit immensen Summen, vor allem in Form von Zuschüssen, die Hamburger Wirtschaft unterstützt. Durch das Engagement der Gewerbetreibenden, das Kurzarbeitergeld, aber auch durch diese Zuschüsse, konnte eine massive Wirtschaftskrise abgefedert und eine hohe Zahl an Insolvenzen verhindert werden. Für den besonders betroffenen Einzelhandel sowie den Gastro- und Tourismusbereich ergeben sich nun dank der Öffnungen wieder wirtschaftliche Perspektiven. Wo es nötig ist, erhalten wir auch die mittlerweile gut bekannten und nachgefragten Unterstützungsprogramme wie die Überbrückungshilfe 3, die Härtefallhilfen, den Corona Recovery Fonds oder den Hamburg Kredit Mikro. Gleichzeitig beginnen wir aber auch die ersten Hilfsprogramme aus dem letzten Jahr abzuschließen. Auch das ist ein positives Signal.“
 
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „Mit dem Rückmeldeverfahren zu den Hamburger Corona Soforthilfen wird nun ein wichtiger Schritt zur Beendigung dieses umfangreichen Zuschussprogramm mit über 500 Mio. Euro eingeleitet. Nach Durchführung des Rückmeldeverfahrens, ist dieses Verfahren dann abgeschlossen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, dass die Zuschussempfänger nur noch die erhalten Corona-Soforthilfen im Rahmen der Steuererklärung 2020 als Einnahmen ansetzen müssen, dann ist auch für sie die Förderung abgeschlossen.“

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