#Corona Förderbank IFB beginnt Auszahlung der Novemberhilfe Nach Beseitigung von Software-Fehlern durch den Bund

Nach der Beseitigung von Software-Fehlern durch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium kann heute endlich die reguläre Auszahlung der sog. Novemberhilfe in Hamburg durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) beginnen. Die gestern nach der Mitteilung aus Berlin durchgeführten Tests verliefen positiv, der erste Bescheid konnte noch am Abend erstellt werden. Die Antragsstellung für die Novemberhilfe läuft bereits seit dem 25. November 2020. Bisher haben in der Freien und Hansestadt Hamburg rund 10.000 Antragstellende ein Fördervolumen von über 185 Mio. Euro beantragt. Aufgrund des neu aufgesetzten Verfahrens wurden anfänglich vom Bund zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt rund 50 Mio. € geleistet, um die Hamburgische Wirtschaft mit Hilfen zu unterstützen.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Die ärgerlichen vom Bundeswirtschaftsministerium verantworteten Verzögerungen dürfen sich bei der Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe 3 nicht wiederholen. Unsere Teams bei der IFB Hamburg sind einsatzbereit, um die Hilfe jetzt schnellstmöglich auszuzahlen. Die steuerlichen und Gebührenhilfen in Hamburg laufen weiter, auch die Miethilfen haben wir ebenso wie die Kreditprogramme verlängert. Auch Corona Recovery Fonds und Hamburger Stabilisierungsfonds sind abrufbereit. Unser Digitalbonus ist in Vorbereitung. Der Hamburger Corona Schutzschirm ist und bleibt damit breit aufgespannt, um die Wirtschaft der Stadt durch die Krise zu führen.“

Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda: „Nachdem Hamburg im letzten Jahr schnell und im engen Dialog mit den Kultureinrichtungen und Kreativen bereits rund 90 Millionen Euro Corona-Hilfen ausgezahlt hat, können nun endlich die dringend benötigten Hilfen des Bundes ausgezahlt werden. Wir werden weiter im engen Austausch mit den Betroffenen gucken, wo weitere Hilfen notwendig sind. Unser Ziel ist es, dass möglichst alle gut durch diese schwierige Zeit kommen und die einmalige und vielfältige Kulturlandschaft der Stadt und der Medienstandort Hamburg erhalten bleiben.“ 

Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank: „In den vergangenen Wochen haben wir gezielt Ressourcen aufgebaut, um die Unternehmerinnen und Unternehmer mit den neuen Überbrückungshilfen zu unterstützen. Daher freuen wir uns sehr, dass wir die Einsatzbereitschaft nun nutzen können, um die offenen Beträge möglichst schnell zur Zahlung anzuweisen.“

Da die Novemberhilfe noch bis zum 31. Januar 2021 beantragt werden kann, hier nochmals die wesentlichen Informationen im Überblick:

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den November-Schließungen besonders stark betroffen waren. Um diesen unverzüglich und unbürokratisch helfen zu können, wurden zunächst seit Ende November Abschlagszahlungen gewährt. Die Höhe der Abschlagszahlungen betrug zunächst maximal 10.000 Euro und wurde in der Zwischenzeit auf maximal 50.000 Euro erhöht.

  • Antragsberechtigt sind direkt und indirekt von den temporären Schließungen im November betroffene Unternehmen.
  • Mit der Novemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November 2020 gewährt. Das europäische Beihilferecht erlaubt eine Förderung von derzeit insgesamt bis zu einer Million Euro ohne konkrete Nachweise eines Verlustes Soweit es der beihilferechtliche Spielraum der betroffenen Unternehmen angesichts schon bislang gewährter Beihilfen zulässt, wird für die allermeisten Unternehmen der Zuschuss in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats auf dieser Grundlage gezahlt werden können.
  • Die Antragstellung erfolgt über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Der Antrag wird über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen. Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

Umfassende FAQ und Fragen zur Antragstellung zur November- und Dezemberhilfe finden Sie hier.
Umfassende FAQ zu Fragen des Beihilfenrechts finden Sie hier.

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