Energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden
- Bald verfügbar!
- Zuschuss für energetische Modernisierungen an der Gebäudehülle, höchstens jedoch 300.000,00 €
- Bonus für Nachhaltige Dämmstoffe, vorgefertigte Elemente, ambitionierte energetische Standards und besondere Antragstellende
Im Sommer 2025 startet die Neuauflage der Modernisierungsförderung für Nichtwohngebäude (NWG) durch die IFB Hamburg.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vor Erscheinen der Förderrichtlinie keine detaillierten Auskünfte gegeben werden können – halten Sie sich am besten über diese Seite informiert.
Die für eine Antragstellung erforderlichen Formulare und Unterlagen werden mit Veröffentlichung im Downloadbereich zur Verfügung gestellt.
Bestehende Fördermöglichkeiten
Die Modernisierung der Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
Die Hamburger Heizungsförderung sowie die BEG fördern mit Zuschüssen u.a. die Installation von Wärmepumpen und Wärmenetzanschlüssen.
Ressourcen sparen durch die Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen?
Wir fördern Nachhaltigkeit! Wir unterstützen die energetische Modernisierung der thermischen Gebäudehülle von Nichtwohngebäuden. Dazu zählen auch vorgelagerte Studien zur möglichen Einsparung oder darüber hinaus den Optionen zur Verwendung vorgefertigter Elemente.
Mit Bonus versehen werden deren tatsächliche Verwendung, Erreichung ambitionierter energetischer Standards und die Umsetzung mit nachhaltigen Dämmstoffen.
Bei der baulichen Ausführung soll die energetische Qualitätssicherung für die Erreichung der Ziele sorgen.
Gemeinsam wollen wir so zur Reduzierung des Energieverbrauchs sowie der CO2-Emissionen beitragen.
Für besondere Antragstellende, z.B. gemeinnützige Organisationen, kann es verbesserte Konditionen geben.
Die Förderung wird modular aufgebaut und ermöglicht eine weitestgehend individuelle Zusammenstellung, auch im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf bei Planung und Umsetzung von Vorhaben.
Was ist zu beachten?
Gemäß der hamburgischen Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen sowie der Förderrichtlinie (bald verfügbar) können nur solche Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald dafür entsprechende Lieferungs- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
Planungsleistungen hingegen sind nicht förderschädlich.