Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH)

  • Antragstellung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte (Prüfende Dritte) war bis zum 15. Juni 2022 möglich.
  • Die Härtefallhilfe kommt nur in Frage, wenn für den jeweiligen Monat im Förderzeitraum andere Hilfsprogramme ausscheiden.
  • Notwendige Antragsunterlagen sind am Ende der Förderprogrammseite einzusehen.

Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH)

Die Härtefallhilfen des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg richten sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, bei denen die bestehenden Corona-bedingten Wirtschaftshilfen bisher nicht greifen konnten. Die Härtefallhilfe als Ergänzungsfazilität zu den bisherigen Hilfsprogrammen bietet auf Grundlage von Einzelfallprüfungen die Möglichkeit zur Förderung von Antragstellenden, die außerordentliche und Pandemie-bedingte Belastungen zu tragen haben, welche absehbar die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Dies wird maßgeblich am Umsatzeinbruch und Liquiditätsengpass festgemacht.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den jeweiligen unten ausgewiesenen Internetseiten sowie in den dazugehörigen Fragenkatalogen.

Wen fördern wir?

Für die Härtefallhilfe grundsätzlich antragsberechtigt sind Unternehmen (Einzelunternehmen und Unternehmensverbünde) sowie Soloselbstständige und soloselbstständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, die eine pandemiebedingte besondere Härte erleiden.
Ferner muss der Antragstellende zum Zeitpunkt der Antragstellung und Auszahlung der Härtefallhilfe bei einem Hamburger Finanzamt ertragssteuerlich geführt werden und seine Geschäftstätigkeit grundsätzlich vor dem 1. Oktober 2021 aufgenommen haben.
Soloselbstständige und soloselbstständige Angehörige der Freien Berufe müssen ihre Tätigkeit grundsätzlich im Haupterwerb ausüben. Für Ausnahmen siehe Punkt 2.2. der FAQ.
Abweichend davon sind folgende Antragstellenden explizit nicht antragsberechtigt (Ausschlusskriterien):

  • Unternehmen, mit mehr als 750 Mio. Euro weltweitem Jahresumsatz in 2020.
  • Öffentliche Unternehmen.
  • Antragstellende, die sich bereits zum 31. Dezember 2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befunden haben und diesen Status danach nicht wieder überwunden haben.
  • Antragstellende, die ihre Geschäftstätigkeit dauerhaft eingestellt oder zum Zeitpunkt der Antragsstellung ein nationales Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet haben.

Was fördern wir?

Die Härtefallhilfe wird als einmalige Fördersumme ausbezahlt. Basis dafür ist grundsätzlich der Umsatzeinbruch im Förderzeitraum (1. November 2020 bis 30. Juni 2022 im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz im Vergleichszeitraum 2019 (Referenzumsatz).
In begründeten Einzelfällen können Antragstellende zur Bemessung des Referenzumsatzes, einen alternativen Vergleichszeitraum zugrunde legen. Damit wird Antragstellenden geholfen, die im Vergleichszeitraum nur außerordentlich niedrige oder (noch) keine Umsätze verzeichnen konnten. 

Wie hoch ist die Förderung?

Antrag durch Prüfende Dritte:

  • Die Bemessung der Höhe der Härtefallhilfe orientiert sich an den Überbrückungshilfen.
  • Die Höhe der Zuwendung im Förderzeitraum ist im Regelfall auf 100.000 Euro begrenzt.
  • Eine Abschlagszahlung ist nicht vorgesehen.

So funktioniert das Antragsverfahren

Der Antrag ist ausschließlich digital zu stellen und wird dann der zuständigen Bewilligungsstelle zugeordnet. Eine Antragsstellung war bis zum 15. Juni 2022 möglich.
Es kann nur ein einmaliger Antrag auf Härtefallhilfe gestellt werden, nachträgliche Änderungen sind nicht möglich. Wurde bereits ein Antrag für die Hamburger Corona Härtefallhilfe gestellt, so ist eine weitere Antragstellung für die Monate bis Juni 2022 möglich. Im Fall eines bereits gestellten Direktantrags kann ein weiterer Antrag über einen prüfenden Dritten ausschließlich für die Monate Oktober 2021 bis Juni 2022 gestellt werden.

Nach der Antragsstellung können im Rahmen der Einzelfallprüfung noch weitere Auskünfte oder Unterlagen abgefragt werden.

Antrag durch Prüfende Dritte:

  • Anträge können nur durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte (Prüfende Dritte) gestellt werden.

Dem Antrag sind zwingend die folgenden Dokumente beizufügen: 

  • Liquiditätsplanung
  • Berechnungshilfe für die Fördersumme
  • GuV / BWA / EÜR monatlich ab Januar 2019, bei Bedarf auch für 2018
  • Summen- und Saldenliste zum Aufsatzzeitpunkt der Liquiditätsplanung
  • Erklärung der Antragstellenden
  • Ggfs. weitere Dokumente gem. entsprechendem Abschnitt der FAQ zu den erforderlichen Angaben / Unterlagen

Die Dokumente können in Form einer PDF bei Antragstellung über das Bundesportal eingereicht, oder alternativ an das Postfach haertefallhilfen@ifbhh.de gesendet werden.

Für Prüfende Dritte können Anträge über das bereits bekannte Bundesportal gestellt werden.

Nach positiver Prüfung wird der Bescheid dem Antragstellenden online zur Verfügung gestellt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Erstellung des Bescheids durch die IFB Hamburg. 
 
Bitte sehen Sie aufgrund der erwarteten Vielzahl der Anträge von Fragen nach dem Bearbeitungsstand ab. Wir sind bestrebt, Ihren Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten. 

Wie erkenne ich, dass es sich bei dieser Website um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt? 

Der Online-Antrag zur Härtefallhilfe ist ein Angebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sowie der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die folgenden Plattformen:

www.haertefallhilfen.de , antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Ähnlich anmutende Webangebote unter abweichenden Webadressen oder mit einer anderen Endung sind Fake-Webseiten.

Geben Sie erst dann Ihre Daten ein, nachdem Sie sich vergewissert haben, dass antragslogin.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de als Webadresse im Adressfeld Ihres Browsers stehen.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zu spezifischen Themen und Fragestellungen, u.a. zur Antragsberechtigung und deren Ausschlusskriterien, finden Sie unter den folgenden Links. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, um vorab zu prüfen, ob eine Härtefallhilfe für Sie in Frage kommt. Außerdem finden sie hier Unterlagen die auszufüllen und mit dem Antrag als PDF im Portal hochzuladen sind:

Einen Überblick über die Corona-Hilfen des Bundes erhalten Sie hier.