Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden
- 1,5 Mio. Euro finanzielle Mittel aus dem EFRE für Investitionen in Hamburg
- Treibhausgasemissionen in Bestandsgebäuden um mindestens 30 % verringern
Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden? Wird gefördert!
Hamburg hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen sind unter anderem auch enorme Einsparungen im Gebäudesektor nötig und möglich, um die Hamburger Klimaschutzziele zu erreichen. Neben den privaten müssen dabei auch die zahlreichen, öffentlichen Gebäude in den Blick genommen werden. Deshalb fördert Hamburg die energetische Umrüstung dieser Gebäude. Das können beispielsweise energetische Sanierung, Gebäudeautomation oder Verbesserungen an der technischen Gebäudeausrüstung sein.
Wen fördern wir?
- Bereiche der Hamburger Verwaltung und Unternehmen, die Eigentümer von öffentlichen Gebäuden sind.
- Bereiche der Hamburger Verwaltung und Unternehmen, die öffentliche Gebäude bewirtschaften.
Was fördern wir?
- Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden und/oder den dazugehörigen Außenbereichen. Kofinanziert werden z.B. Verbesserungen an der technischen Gebäudeausrüstung, Gebäudeautomation und Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle.
- Alle Nicht-Wohngebäude, die für hoheitliche Aufgaben oder als öffentliche Einrichtungen (z.B. im Rahmen der Daseinsvorsorge) genutzt werden.
- Vorhaben, die zu einer Verringerung der direkten und indirekten Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % gegenüber den Emissionen vor der Maßnahme oder eine Primärenergieeinsparung von mindestens 45 % führen.
- Vorhaben in Bestandsgebäude/n (kein Neubau).
- Vorhaben, die eine Amortisationszeit von mindestens fünf Jahren haben.
- Vorhaben, die freiwillig und nicht auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen verpflichtend durchgeführt sind.
Was sind die Förderkonditionen?
- Die Förderung wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
- Die Unterstützung aus dem EFRE für den Förderaufruf beträgt insgesamt 1,5 Mio. Euro.
- Die Förderung kann bis zu 40 % der förderfähigen Kosten betragen.
- Projektskizzen können bis zum 30.06.2025 eingereicht werden.
- Vor Bewilligung darf noch nicht mit dem Vorhaben begonnen worden sein.
- Das Vorhaben muss bis spätestens zum 31.12.2028 fertiggestellt worden sein.
- Die Fördermittel werden für Investitionen auf dem Gebiet der FHH eingesetzt.
Weitere Details finden Sie im Förderaufruf.
So funktioniert’s
Beratung
Nehmen Sie Kontakt mit der BUKEA auf:
Ansprechpartner für fachliche Fragen:
Herr Tommy Harders
Sachgebietsleitung, Energie für öffentliche Gebäude, Marktüberwachung
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
E-Mail: tommy.harders@bukea.hamburg.de
Telefon: 040 428 40 1357
Ansprechpartnerin für förderrechtlichen Fragen:
Frau Johanna Wienholtz
Energiewende in der Wirtschaft
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
E-Mail: johanna.wienholtz@bukea.hamburg.de
Telefon: 040 428 40 2038
Antragstellung
- Senden Sie bis 30.06.2025 eine Vorhabenskizze zusammen mit der Tabelle Erfüllung Auswahlkriterien und dem Formblatt Kosten- und Finanzierungsplan an das Funktionspostfach efre2021-2027@bukea.hamburg.de
- Die Projektauswahl aus den eingereichten Vorhabenskizzen erfolgt durch die BUKEA anhand der festgelegten Auswahlkriterien.
- Nach Auswahl der Projekte können die offiziellen Anträge auf Förderung eingereicht werden.
- Projektanträge der Hamburger Verwaltung sind bei der BUKEA einzureichen.
- Projektanträge von Unternehmen sind bei uns über das digitale IFB-Kundenportal einzureichen. Hierzu stellen wir Ihnen den entsprechenden Link und Leitfaden im Rahmen der Antragstellung rechtzeitig zur Verfügung.
Förderung
- Sie erhalten den Bewilligungsbescheid und beginnen mit Ihrem Vorhaben.
- Sie erstellen Zwischenberichte und rufen Ihre Mittel ab.
- Bei Bedarf stehen die BUKEA und die IFB Ihnen bei der Projektumsetzung beratend zur Seite.
- Nach Abschluss des Vorhabens erstellen Sie einen Verwendungsnachweis.