Sie haben ein Darlehen von uns erhalten und es ist bereits voll ausgezahlt? Sie haben Fragen zu Ihrem Darlehensvertrag oder möchten uns Änderungen zu Ihrem Vertrag mitteilen? Dann sprechen Sie unser Team der Darlehensbetreuung gerne an. Die meisten Fragen können wir telefonisch mit Ihnen klären und die weitere Vorgehensweise absprechen. Sofern Sie einen persönlichen Termin in unserem Hause wünschen, stimmen Sie diesen bitte telefonisch mit uns ab.
Für Sie als Kunden bei uns sind einige Bedingungen der Darlehensverträge und Förderungsgrundsätze sehr wichtig. So müssen Sie uns zu vielen Veränderungen „rund um Ihre Immobilie“, wie zum Beispiel umfassende bauliche Veränderungen, einen Verkauf oder Vermietung, vorab informieren oder wir müssen Ihnen sogar vorher unsere Zustimmung geben.
Informationen zu häufigen Fragen und Änderungen
Änderung der Kontoverbindung
Änderung der Kontoverbindung
Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Kontoverbindung sowohl für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren als auch für Zahlungen aus einem ggf. bewilligten Aufwendungsdarlehen oder aus einem laufenden Zuschuss rechtzeitig vor dem Änderungstermin mit. Bitte denken Sie daran, dass diese Änderungen von allen Darlehensnehmern unterzeichnet werden müssen. Die nötigen Formulare können Sie von unserer Webseite herunterladen und dann per Post, E-Mail oder Fax an uns zurücksenden.
Konditionsanpassungen
Konditionsanpassungen
Rechtzeitig vor den vertraglich vereinbarten Konditionsanpassungszeitpunkten werden wir Sie informieren. Wenn Sie Fragen zu einem Konditionsanpassungsangebot haben oder ein solches wünschen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne zu unseren Angeboten für das jeweilige Förderdarlehen.
Umfinanzierung
Umfinanzierung
Vor der Umfinanzierung vorrangiger Darlehen im Grundbuch ist unsere Zustimmung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass wir nur Umschuldungen in der Höhe des planmäßigen Restkapitales im Vorrang zulassen. Eine Ausweitung der vorrangigen Finanzierung (z.B. durch Umschuldung eines Ratenkredits, Autokauf, usw.) ist nicht zulässig.
Nutzung des Förderobjektes
Nutzung des Förderobjektes
Die Immobilie ist bei vielen Förderdarlehen grundsätzlich durch die Darlehensnehmer selbst zu nutzen. Sollten Sie eine Änderung der Nutzung (Leerstand, Überlassung an Angehörige, Vermietung) planen, stimmen Sie bitte vorab die weitere Vorgehensweise mit uns ab. Zustimmungen können aufgrund der Förderbedingungen in der Regel nur in einem begrenzten Rahmen erteilt werden. Eine Verletzung der Vertragsbedingungen kann zu empfindlichen Zinsnachforderungen oder sogar zur Kündigung der Darlehen führen. Es gelten die jeweiligen vertraglichen Bestimmungen. In Zweifelsfällen rufen Sie uns bitte immer an.
Auszug eines Darlehensnehmers
Auszug eines Darlehensnehmers
Bitte informieren Sie uns über eine geänderte Adresse, wenn ein Darlehensnehmer aus dem Förderobjekt auszieht. Da mehrere Darlehensnehmer gesamtschuldnerisch für die hier bestehenden Darlehen haften, möchten und müssen wir stets alle Kunden schriftlich informieren können. Fragen über das Vorgehen bei geplanten Haftungsänderungen erörtern wir gerne telefonisch.
Eigentumsänderungen / Veräußerungen
Eigentumsänderungen / Veräußerungen
Auch hier benötigen Sie unsere vorherige Zustimmung. Sofern es sich nicht um einen vollständigen Verkauf an einen Dritten, z.B. eine Eigentumsübertragung an Kinder, Übertragung eines Miteigentumsanteil an einen Ehepartner oder vergleichbares handelt, senden Sie uns bitte vor Vertragsabschluss eine Kopie des Entwurfes des notariellen Vertrages zu.
Tod eines Darlehensnehmers
Tod eines Darlehensnehmers
Leider kann es während der Darlehenslaufzeit vorkommen, dass ein Darlehensnehmer verstirbt. Die Erbfolge ist uns in jedem Fall durch einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll nachzuweisen. Weitere benötigte Unterlagen stimmen wir im Einzelfall mit Ihnen ab bzw. fordern diese gesondert an.
Bauliche Veränderungen
Bauliche Veränderungen
Maßnahmen im Bagatellbereich (z.B. Terrassenüberdachung, Windschutz am Hauseingang, usw.) bedürfen nicht unserer Zustimmung. Alle anderen baulichen Veränderungen stimmen Sie bitte mit uns ab, bevor Sie mit den An- und Umbauten beginnen.
Einkommensrechner
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