Aktiv- / Passivmanagement
Das Aktiv- / Passivmanagement (AP) in der IFB Hamburg steuert die Marktpreisrisiken und verantwortet die Refinanzierung sowie das Depot-A-Geschäft der IFB Hamburg. Um diese Aufgaben erfolgreich durchführen zu können, tätigt das AP Geld- und Kapitalmarktgeschäfte. Zu diesen Geschäften gehören:
- Tages- und Termingelder
- Offenmarktgeschäfte
- Repo-Geschäfte
- Emission von Inhaberschuldverschreibungen
- Emission von Social Bonds (Inhaberschuldverschreibungen)
- Emission von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen
- Kauf von variablen und festverzinslichen Wertpapieren
- Derivate
Länderübergreifender Social Bond
Die IFB Hamburg hat gemeinsam mit den Investitionsbanken aus Brandenburg und Rheinland-Pfalz einen Social Bond in Höhe von 500 Mio. EUR, Laufzeit 7 Jahre, emittiert. Dieser länderübergreifende Social Bond hat den Environmental Finance´s Bond Award als „Social bond of the year – financial institution“ gewonnen.
Informationen für Investoren
Für die Verbindlichkeiten der IFB Hamburg haftet die Freie- und Hansestadt Hamburg unbeschränkt und unmittelbar gemäß § 3 des Gesetzes über die Hamburgische Investitions- und Förderbank vom 5. April 2013 (vormals Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt). Für Forderungen gegen die IFB Hamburg gilt gemäß Bestätigung der Bundesbank zur Risikogewichtung der IFB Hamburg eine Risikogewichtung von 0%.
Gesammelte Informationen für Investoren finden Sie im Download-Bereich.
Ratings der IFB Hamburg
| Fitch Ratings | |
|---|---|
| Langrist Rating (Long-term Issuer Default Rating (IDR)) | AAA |
| Kurzfrist Rating (Short-term Issuer Default Rating (IDR)) | F1+ |
| Ausblick (Outlook) | stabil |
Dokumente zu den Anleihen der IFB Hamburg
Dokumente zu den gemeinschaftlich emittierten Anleihen der IFB
Dokumente zu den Social Bond Anleihen der IFB
Veröffentlichung von Insiderinformationen
Die IFB Hamburg ist gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verpflichtet, Insiderinformationen, die unmittelbar die IFB Hamburg als Emittenten betreffen, so schnell wie möglich zu veröffentlichen.
Insiderinformationen im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 MAR sind nicht öffentlich bekannte präzise Informationen, die direkt oder indirekt einen oder mehrere Emittenten oder ein oder mehrere Finanzinstrumente betreffen und die, wenn sie öffentlich bekannt würden, geeignet wären, den Kurs dieser Finanzinstrumente oder den Kurs damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen.
Es liegen zur Zeit keine Insiderinformationen vor.