Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen?

Wir kümmern uns um günstige Konditionen!

In Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH gewähren wir Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen.

Wen fördern wir?

  • Existenzgründerinnen und -gründer,
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
  • freiberuflich Tätige (z.B. Ärztinnen und Ärzte/Steuerberaterinnen und -berater/Architektinnen und Architekten),
  • sonstige Dienstleistende,

die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.

Erstmalige Existenzgründungen oder Übernahmen im Handwerk werden bei Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch einen Zuschuss zur Reduzierung des Darlehens, zusätzlich unterstützt.

Was fördern wir?

  • Alle Investitionen und tätige Beteiligungen (ab 10 %) in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe (in Anlehnung an den vorhandenen Businessplan).

Wie sind die Förderkonditionen?

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 1.000.000 € je Darlehensnehmerinnen und -nehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank.

Bei Darlehen bis einschließlich 250.000 € ist der Einsatz von Eigenmittelanteil – sofern möglich – anzustreben, ab 250.000 € sind Eigenmittel in Höhe von 10 % bezogen auf die Vorhabenssumme einzubringen.

  • bei Betriebsmittelfinanzierungen fünf Jahre mit einem Tilgungsfreijahr, bis 100.000 € sind auch Laufzeiten bis zehn Jahre möglich.

Bei einem Darlehen bis einschließlich 250.000 € wird ein bonitäts- und sicherheitenunabhängiger Zinssatz mit dem Kreditnehmerinnen und -nehmer vereinbart. Für Darlehen von mehr als 250.000 € wird ein kundenindividueller Zinssatz festgelegt. 

Die erstmalige Existenzgründung im Handwerk wird durch einen Zuschusses in Höhe von maximal 5.000 € zur Reduzierung der Darlehensschuld unterstützt. Voraussetzung ist, dass durch Schaffung und Besetzung des ersten Ausbildungsplatzes innerhalb von fünf Jahren gezeigt wird, dass das handwerkliche Fachwissen weiter gegeben wird. 

Was ist noch zu beachten?

Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmerinnen/Kreditnehmern, Kreditinstitut und Bürgschaftsbank vereinbart. 

Seit 08/2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der Environmental, Social, Governance (ESG)-Ausschlussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden. Hierzu wird eine zusätzliche Erklärung von Ihnen eingereicht. Diese finden Sie im Downloadbereich.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Expertinnen und -Experten beraten Sie!

Hier können Sie Ihren Antrag stellen.

So funktioniert´s

  • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Bankberaterin oder Ihrem Bankberater auf.
  • Beantragen Sie den Kredit bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl einschließlich einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank.
  • Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen, Ihrem Kreditinstitut und uns das Ergebnis mit.
  • Wir prüfen im Anschluss die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informieren Ihr Kreditinstitut.
  • Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
  • Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
  • Starten Sie Ihr Vorhaben.