Sonderwohnformen

  • Langfristiges Darlehen mit vergünstigten Zinsen, Baukostenzuschüssen und laufenden Zuschüssen
  • Mietpreis- und Belegungsbindung 30 Jahre

Zusammenleben von Menschen mit Einschränkungen?
Wir sorgen für harmonische Lösungen.

Wir fördern das gemeinsame Wohnen und Leben von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen in zwei Wohnformen: In einer Großraumwohnung für mindestens drei und höchstens zehn Personen – sowie in abgeschlossenen Wohnungen für jeweils ein bis zwei Personen.

Wen fördern wir?

Investoren, die die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks sind.

Was fördern wir?

Gefördert wird der Bau von Wohnungen in Hamburg, die besonderen sozialen Zielsetzungen entsprechen und Nutzergruppen erreichen, deren Bedarfe am Wohnungsmarkt nicht ausreichend gedeckt werden können. Zielgruppen sind Haushalte mit besonderen Marktzugangsproblemen, die aufgrund ihrer individuellen Problemlage besonderer Wohnformen bedürfen, die in Größe, Grundriss und/oder Ausstattung vom Normalstandard des geförderten Mietwohnungsbaus abweichen. 

Wie sind die Förderkonditionen?

Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen. Der Bindungszeitraum beträgt in Abhängigkeit von der Laufzeit der Darlehen bis zu 30 Jahre.
Der Zinssatz beträgt in der Regel 0 % bzw. 1 % p. a.
Die zulässige Miete wird im Bewilligungsverfahren durch die IFB Hamburg festgelegt.

Was ist noch zu beachten?

Bei der Planung sind Haushaltsgrößen und -flächenvorgaben zu beachten. Die Anforderungen an Planung und Ausführung gemäß der Förderrichtlinie müssen eingehalten und nachgewiesen werden. Die baurechtlichen Anforderungen bleiben davon unberührt.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration anerkanntes Nutzungskonzept.
Ein Baubeginn ist nur mit Zustimmung der IFB Hamburg förderunschädlich.
Die Förderung ist grundsätzlich mit KfW-Darlehen kombinierbar. Diese können auch bei der IFB Hamburg beantragt werden.

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s:

  • Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
  • Wir beraten Sie unverbindlich zu allen planerischen, technischen sowie sozial- und wohnungspolitischen Anforderungen.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheiden über eine Bewilligung.
  • Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

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Bild Credits:

  • Bergedorf-Bille / Steven Haberland
  • PGH/FEWA
  • Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG
  • Jan-Oliver Kunze, MARS Architekten
  • IFB Hamburg / Jörg Müller