Das Förderangebot im Programm "Erneuerbare Wärme" setzt sich aus den zwei Modulen Solarthermie und Heizungsmodernisierung sowie Bioenergie, Wärmepumpen und Wärmeverteilnetze zusammen.
Für eine Förderung kommen Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte infrage. Außerdem sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen) und Organisationen mit vergleichbarer Zielrichtung förderberechtigt.
Modul Solarthermie und Heizungsmodernisierung
Gefördert wird die Installation von Solarthermieanlagen und deren Monitoring in Hamburg. Zusätzlich wird der Austausch bestehender Heizungen gegen emissionsärmere Anlagen gefördert, wenn gleichzeitig eine Solarthermieanlage installiert wird.
Wen fördern wir?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen
Was fördern wir?
- Wohngebäude: heizungsunterstützende Anlagen sowie Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung; Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen
Nichtwohngebäude: heizungsunterstützende Anlagen sowie Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung; Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und/oder -kälte, von warmem Wasser für Waschanlagen sowie Anlagen zum solaren Kühlen, z.B. von Serverräumen oder Laboren sowie Anlagen, die in Wärmenetze einspeisen - Solarthermie-Monitoring
Wie sind die Förderkonditionen?
Zuschuss für den Bau einer Solarthermieanlage
- 100,– €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 75,– €) für Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung
- 200,– €/m2 Bruttokollektorfläche (im Neubau 150,– €) für Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
- Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer als 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für das Solarthermie-Monitoring
Ein Solarthermie-Monitoring wird mit einem zusätzlichen Zuschuss gefördert in Höhe von
- 1.750,– € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche von 20 bis einschließlich 100 m2
- 2.600,– € bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 100 bis einschließlich 200 m2
Bei Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche größer 200 m2 erfolgt die Festlegung des Zuschusses im Einzelfall.
Zuschuss für den Austausch heizungstechnischer Anlagen
Der Austausch der Heizung bei gleichzeitiger Installation einer Solarthermieanlage wird gefördert mit
- 90,– €/m2 Bruttokollektorfläche für Holzpelletheizungen; mindestens 1.500,– € und höchstens 7.500,– €. Die Förderung wird nur gewährt, wenn keine unmittelbare Möglichkeit des Anschlusses an ein Gas- oder Wärmenetz besteht.
- 60,– €/m2 Bruttokollektorfläche für Wärmepumpen unter 40 kW und Gas-Brennwertgeräte; mindestens jedoch 1.000,– € und höchstens 5.000,– €.
- 120,– €/m2 Bruttokollektorfläche für den Anschluss an ein Wärmeverteilnetz mit einem Primär-energiefaktor von höchstens 0,75; mindestens jedoch 1.500,– € und höchstens 10.000,– €.
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bezuschussung.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.
Modul Bioenergie, Wärmepumpen und Wärmeverteilnetze
Gefördert werden Investitionen zur energetischen Nutzung von Biomasse und der Einbau von großen Wärmepumpen in Hamburg. Zudem soll ein wachsender Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung im Quartier durch Bau und Modernisierung von Wärmeverteilnetzen ermöglicht werden.
Wen fördern wir?
- Grundeigentümer in Hamburg oder dinglich Verfügungsberechtigte
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und sonstige Organisationen (z.B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen) in Hamburg
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für Dritte in Hamburg erbringen
Was fördern wir?
- Vollautomatisch arbeitende Biomasse-Verbrennungsanlagen ab einer Größe von 100 kW
- Biogasanlagen ab einer Größe von 100 kW
- Wärmepumpen ab einer Nennwärmeleistung von 40 kW
- Wärmeverteilnetze, die der anteiligen Nutzung erneuerbarer Enregien dienen
- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 m3 (nur in Verbindung mit einer aus diesem Programm geförderten Wärmepumpe oder einem förderfähigen Wärmeverteilnetz)
Wie sind die Förderkonditionen?
- Biomasse-Verbrennungsanlagen: 45,– € je kW Nennwärmeleistung bis 500 kW
- Größere Verbrennungsanlagen und Biogasanlagen: Festlegung des Zuschusses im Einzelfall
- Wärmepumpen: 100,- € je kW Nennwärmeleistung; Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einer Nennwärmeleistung von 500 kW.
- Neubau und Erweiterung von Wärmeverteilnetzen: bis zu 80 Prozent der notwendigen Investitionskosten
- Modernisierung von Wärmeverteilnetzen: bis zu 20 % der notwendigen Investitionskosten
- Wärmespeicher: 400,- €/m3 bis zu einem Volumen von 10 m³; 250,- €/m3 ab einem Volumen von 10 m³; Festlegung des Zuschusses im Einzelfall ab einem Volumen von mehr als 100 m3
So funktioniert´s
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bezuschussung.
- Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
Ansprechpartner und Downloads
Telefon | Fax | ||
Frau Bartsch | 24846- 129 | - 56 129 | a.bartsch(at)ifbhh.de |
Weitere Ansprechpartner
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