Wohnraum für die nächste Generation fit machen!
Das Ziel dieses Programms ist die Modernisierung von Wohnraum in Wohngebäuden und Wohnheimen für
- Studierende, die an einer anerkannten Hamburger Hochschule immatrikuliert sind und
- Auszubildende, die in Hamburg in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden.
Wen fördern wir?
Anträge können vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten gestellt werden.
Was fördern wir?
- Klimaschutzprogramm A
Förderung von energetischen Maßnahmen - Modernisierungsprogramm B
Förderung von Ausstattungsverbesserung
Förderung von umfassenden Modernisierungen, bei denen sowohl ausstattungsverbessernde als auch energetische Maßnahmen umgesetzt werden.
Wie sind die Förderkonditionen?
Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt verpflichtende Grundmodule, die durch frei wählbare Ergänzungsmodule erweitert werden können. Grundmodule sind der Hamburger Energiepass sowie die Verfahren Qualitätssicherung Backstein und Qualitätssicherung Energie.
Energetische Modernisierung Programm A
Gefördert wird die energetische Einsparung auf Grundlage der energetischen Bilanzierungen
Stufe 1 - Endenergiebedarf ≤ 90 kWh/m²a
Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf | 0,528 € je kWh/a |
Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf | 0,528 € je kWh/a |
Stufe 2 - Neubauniveau EnEV und Endenergiebedarf ≤ 75 kWh/m²a
Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf | 0,575 € je kWh/a |
Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf | 0,575 € je kWh/a |
Stufe 3 - IFB-Effizienzhaus 70 im Bestand
Eingesparter Jahres-Heizwärmebedarf | 0,663 € je kWh/a |
Eingesparter Jahres-Endenergiebedarf | 0,663 € je kWh/a |
Stufe 4 - IFB-Effizienzhaus 40 im Bestand | 371,- € / m2 Wfl. |
Stufe 5 - IFB-Passivhaus im Bestand | 575,- € / m2 Wfl. |
Stufe 6 - IFB-Niedrigstenergie-Haus im Bestand | 623,- € / m2 Wfl. |
Der gewährte Zuschuss wird in gleichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Die Dauer der Bindungen beträgt 20 Jahre. Die höchstzulässige monatliche Nettokaltmiete für Wohnungen und Wohnheimplätze staffelt sich nach der anrechenbaren Wohnfläche für je eine Person und beträgt 155,– € (unter 24 m²), 180,– € (zwischen 24 und 29 m²) oder 200,– € (über 29 m²) (Seite 13 in der Förderrichtlinie).
Zusätzlich gibt es Zuschüsse für:
- den Hamburger Energiepass, Qualitätssicherung Backstein und Energie (Grundmodule)
- den Einbau von Lüftungsanlagen
- die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
- den Erhalt von Klinkerfassaden
Modernisierungsprogramm B
Die Förderung der reinen Ausstattungsverbesserung, oder in Kombination mit mit energetischen Maßnahmen, bemisst sich an der anrechenbaren Wohnfläche und erfolgt durch laufende Zuschüsse in Höhe von 40 % der maximal förderfähigen anerkannten Modernisierungskosten (max.1.000,– €/m² anrechenbare Wohnfläche).
Voraussetzung für die Förderung:
In mindestens 51 % der Wohnungen eines Objekts muss mindestens eine der folgenden Maßnahmen durchgeführt werden:
- Grundrissveränderungen
- zusätzliche Balkone
- Bad- oder Küchenmodernisierungen in Verbindung mit einer Erneuerung der technischen Infrastruktur
Zusätzliche Zuschüsse sind möglich für:
- den Hamburger Energiepass, Qualitätssicherung Backstein und Energie (Grundmodule)
- das Erreichen der energetischen Stufen 1-6
- den Einbau von Lüftungsanlagen
- die Verwendung von nachhaltigen Dämmstoffen
- den Erhalt von Klinkerfassaden
Die Förderung erfolgt durch laufende Zuschüsse über einen Zeitraum von zehn Jahren. Die Dauer der Bindungen beträgt 20 Jahre.
Was ist noch zu beachten?
- Für Gebäude in Sanierungsgebieten oder solche, die nur unter erheblichem Bauaufwand wieder bewohnbar gemacht werden können, gibt es spezielle Programme.
- In der Regel sind alle Programme mit den Förderangeboten der KfW kombinierbar.
- Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ohne Zustimmung der IFB Hamburg Maßnahmen beauftragt wurden.
Ansprechpartner und Downloads
Telefon | Fax | ||
Frau Gebhardt | 24846 - 345 | - 56 345 | t.gebhardt(at)ifbhh.de |
Frau Merten | 24846 - 456 | - 56 456 | p.merten(at)ifbhh.de |
Frau Rieckmann | 24846 - 385 | - 56 385 | j.rieckmann(at)ifbhh.de |
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