Hamburger Kleinstkreditprogramm

  • Kleinstkredite für Personen, die zum Zeitpunkt der Gründung erwerbslos oder davon bedroht sind
  • Bis 17.500 € pro Gründer für Investitions- und Betriebsmittel

Gründen aus der Arbeitslosigkeit?
Wir unterstützen mit Kleinstkrediten!

Wir fördern die Gründung eines Unternehmens mit einem Kleinstkredit, sofern die Gründerinnen oder Gründer zur Zeit der Gründung erwerbslos sind bzw. von Erwerbslosigkeit bedroht sind.

Wen fördern wir?

Natürliche Personen, die seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind.
Zum Zeitpunkt der Gründung muss der/die Antragstellende erwerbslos oder von Erwerbslosigkeit bedroht sein. Das gilt sowohl für eine Neugründung als auch für die Förderung eines bestehenden Betriebes. Bereits im Rahmen dieses Programms geförderte Unternehmen können bei Bedarf einen weiteren Antrag stellen, sofern Fristen (Unternehmen bis zu vier Jahre nach der Gründung) und Darlehenshöchstbeträge nicht überschritten werden.

Was fördern wir?

Gefördert werden die Gründung sowie das Wachstum von gewerblichen und freiberuflichen Kleinstunternehmen durch die Gewährung von Investitions- und Betriebsmitteldarlehen. Der Gesamtkapitalbedarf der Gründung oder des wachsenden Unternehmens soll 35.000 € (bei einer einzelnen Person) bzw. 70.000 € (bei einer Gemeinschaftsantragsstellung durch zwei Personen) nicht überschreiten. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Hamburg haben.

Wie sind die Förderkonditionen?

Das Darlehen beträgt höchstens 17.500 € je Person und höchstens 35.000 € pro Unternehmen bei zwei antragsberechtigten Personen. Eine Förderung erfolgt nur insoweit, als die vorhandenen Eigenmittel den Gesamtkapitalbedarf nicht decken.
Das Darlehen ist nach maximal sechs tilgungsfreien Monaten innerhalb von höchstens fünf Jahren in gleichen monatlichen Raten zurück zu zahlen. Eine vorzeitige oder teilweise Tilgung des Darlehens ist jederzeit kostenfrei möglich. Der Zinssatz richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Zusage der Zuwendung geltenden Basiszinssatz nach § 247 BGB, erhöht um einen Zuschlag von fünf Prozentpunkten, und gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehens.

Was ist noch zu beachten?

Voraussetzung für eine Förderung ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Die angestrebte selbstständige Tätigkeit darf keine direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber erwarten lassen.
Voraussetzung für eine Förderung bei Gemeinschaftsgründungen ist, dass die Personen weder verwandt sind noch einen gemeinsamen Haushalt führen. Zudem müssen beide im Haupterwerb im zu gründenden Unternehmen tätig werden.
Nicht förderfähig sind Tätigkeiten im Rahmen von Strukturvertrieben, Vermögensberatung oder die Vermittlung von Finanz- sowie Telekommunikationsdienstleistungen, Handel mit gebrauchten Kfz, Kfz-Teilen oder Schrott, gewerblicher Straßengüterverkehr, reine Export- und Importgeschäfte sowie den genannten Tätigkeiten vergleichbare Bereiche

Gerne informieren wir Sie zu weiteren Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert´s

  • Informieren Sie sich bei unseren Förderlotsen, welche in Hamburg ansässigen Beratungsstellen für Existenzgründungen es gibt.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf dem entsprechenden Vordruck und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IFB Hamburg ein.
  • Wir prüfen Ihren Antrag und entscheiden über die Förderung.
  • Nach Erhalt einer Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Das könnte Sie auch interessieren

Bild Credits:

  • StockRepubilc
  • Mio Health UG
  • purpozed
  • Forest Garden Labs GmbH
  • Carolin Schröder
  • traceless materials