Förderrichtline zur Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) veröffentlicht

Ab Montag, den 30.03.2020 wird die Beantragung der Hamburger Corona Soforthilfe über die Internetseite der IFB Hamburg möglich sein.

Im Rahmen des Hamburger Schutzschirms für Corona-betroffene Unternehmen und Institutionen setzt die IFB Hamburg die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) um, die mit direkten Zuschüssen arbeitet und die beschlossenen Soforthilfen des Bundes zielgerichtet ergänzt.

Über dieses Programm, das aus Landes- und Bundesmitteln gespeist wird, können von der Corona-Pandemie betroffene Solo-Selbständige, kleine und mittelständige Betriebe, sowie Freiberufler aus Hamburg unbürokratisch Zuschüsse beantragen.

Mit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie kann man sich über die Inhalte der Förderung und die Beantragung informieren.

Die Beantragung der Förderung erfolgt vollständig digital über die Internetseite der IFB Hamburg.

Die Antragsstellung ist ab Montag, den 30.03.2020 möglich.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter der Programmseite der Hamburger Corona Soforthilfen (HCS).