Erhöhung der sozialen Wohnungsbauförderung

Die Subventionen für den Mietwohnungsbau wurden zum 1. Juli 2018 aufgrund der überdurchschnittlichen Steigerung der Baukosten im Vorjahr um 4 Prozent beim Neubau und um 2 Prozent bei der Modernisierung von Mietwohnungen erhöht.

Subventionen für den Mietwohnungsbau

Die regelmäßig durchgeführte Baukostenauswertung hat für das Jahr 2017 eine überdurchschnittliche Steigerung der Baukosten ergeben. Diese überproportionale Baukostensteigerung wurde als Anlass genommen, noch im laufenden Jahr die Förderkonditionen für den Mietwohnungsbau zu verbessern. 

Bei der Förderung für den Neubau von Mietwohnungen bedeutet dies eine durchgehende Erhöhung des laufenden Zuschusses für die Laufzeit der Bindung um 0,30 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche monatlich. Bei der Förderung im Programm Besondere Wohnformen, mit dem Ziel das gemeinsame Wohnen und Leben von Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen zu ermöglich, wird abweichend nicht der laufende Zuschuss erhöht, sondern das Baudarlehen.

Bild Credits:

  • IFB Hamburg/ Steven Haberland
  • mediaserver.hamburg.de
  • Building Green
  • EnergieBauZentrum