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Brücken in Ausbildung

  • Nichtrückzahlbarer Zuschuss an kleine und mittelständische Unternehmen für neue Ausbildungsplätze
  • Voraussetzung: Auszubildende waren Teilnehmer der Berufs- oder Einstiegsqualifizierung
  • Anträge können nur postalisch bei der IFB gestellt werden

Sie bieten Teilnehmenden einer Berufs- oder Einstiegsqualifizierung einen Ausbildungsplatz?
Wir unterstützen Sie dabei!

Für neue Ausbildungsplätze fördern wir kleine und mittelständische Unternehmen mit einem nichtrückzahlbaren Zuschuss.

Wen fördern wir?

Gefördert werden Ausbildungsbetriebe in Hamburg mit bis zu 249 Mitarbeiter*innen, die Teilnehmende aus der Berufsqualifizierung oder der Einstiegsqualifizierung des Jahrgangs 2020/2021 oder 2021/2022 in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen.

Was fördern wir?

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse:

  • deren Auszubildende die Berufs- oder Einstiegsqualifizierung des Jahrgangs 2020/2021 oder 2021/2022 durchlaufen haben,
  • deren Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung staatlich anerkannt sind,
  • die in dem Zeitraum vom 01.08.2021 bis 15.03.2022 (Jahrgang 2020/2021) oder vom 01.08.2022 bis 15.03.2023 (Jahrgang 2021/2022) beginnen,
  • die zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie für die Zeit der Gewährung des Zuschusses fortbestehen und
  • deren ggf. vereinbarte Probezeit erfolgreich absolviert ist.

Wie sind die Förderkonditionen?

Dem Ausbildungsbetrieb wird ein auf 12 Monate befristeter nicht rückzahlbarer Zuschuss von monatlich 400 € zur Ausbildungsvergütung gezahlt. Sofern keine Probezeit vereinbart wurde, erfolgen die Zahlungen erstmals für den Monat des Beginns der Ausbildung. Bei Ausbildungsverhältnissen mit einer Probezeit wird der Zuschuss nach Beendigung der Probezeit rückwirkend ab Beginn der Ausbildung gewährt.

Was ist noch zu beachten?

Die Antragstellung kann bei Ausbildungsverhältnissen ohne Probezeit frühestens im Monat des Beginns der Ausbildung gestellt werden, bei Ausbildungsverhältnissen mit einer Probezeit frühestens nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit. Der Antrag ist spätestens zwei Monate nach Beginn der Ausbildung bzw. Beendigung der Probezeit zu stellen.
Das Ausbildungsverhältnis muss für die Zeit der Gewährung des Zuschusses fortbestehen.

Gerne informieren wir Sie über weitere Details – unsere Förder-Experten beraten Sie!

So funktioniert`s

  • Sie können Anträge postalisch bei der IFB stellen
  • Auf dieser Seite finden Sie weiter unten:
    • Das Antragsformular zum Download
    • Die Förderrichtlinie mit allen Details zu Ihrem Zuschuss
    • Unsere Kontaktdaten für Ihre weiteren Fragen bei Bedarf
  • Wir prüfen Ihren Antrag so schnell wie möglich und geben Ihnen Rückmeldung.