PROFI Impuls
- Kleinere Vorhaben, Projekte und Initiativen mit Mehrwert für den Innovationsstandort Hamburg
- Zuschüsse bis 100.000 €
- Beantragung über zeitlich befristete Förderaufrufe
Innovative Impulse setzen
Über PROFI Impuls können kleinere Vorhaben, Projekte und Initiativen gefördert werden, die sich positiv auf die Innovationsfähigkeit des Standorts Hamburg und seiner Wirtschaft auswirken. Hierbei wird der umfassende Innovationsbegriff der aktuellen Regionalen Innovationsstrategie (RIS) der Freien und Hansestadt Hamburg angelegt, der explizit auch marktnahe, nicht-technologische Innovationen umfasst.
Das Programm ist in zwei Module aufgeteilt: Modul 1 - Veranstaltungen, innovative Orte und andere Formate und Modul 2 - Produkte und Lösungen und wird über zeitlich befristete Aufrufe zur Antragseinreichung gesteuert. Diese Förderaufrufe geben thematische Schwerpunkte vor und grenzen die förderfähigen Maßnahmen ein. Sie werden ebenfalls auf dieser Seite veröffentlicht. Außerhalb von Förderaufrufphasen sind in dem Programm keine Anträge möglich.
Aktueller Förderaufruf
Kein aktueller Förderaufruf veröffentlicht.
Wen fördern wir?
Antragsberechtigt sind in beiden Modulen von PROFI Impuls grundsätzlich:
- Natürliche Personen und Teams aus solchen (z.B. in Form einer GbR)
- Unternehmen (Einzelunternehmer, KMU, Startups, Freiberufler inklusive Sozial- und Impact–Unternehmen)
- Hochschulen/Forschungseinrichtungen
- Weitere, auch nicht-gewerbliche Organisationen
In den Förderaufrufen kann der Kreis der Antragsberechtigten begrenzt werden, siehe hierzu den Text des aktuellen Förderaufrufs.
Was fördern wir?
Modul 1 dient der Stärkung des Hamburger Innovationsökosystems. Gefördert werden Veranstaltungen und sonstige Vorhaben zum Austausch über Innovationsthemen und zur Verbreitung innovativer Technologien, Ansätze und Methoden:
- Modul 1A: Durchführung von Veranstaltungen, Workshops und Vernetzungstreffen zu spezifischen Themengebieten
- Modul 1B: Erprobung und Etablierung von Vernetzungsinitiativen zur Stärkung des Innovationsökosystems wie Innovationsorte, -infrastrukturen und -netzwerke, sowie experimentelle Formate inklusive digitaler Anwendungen. Zudem Durchführung größerer Veranstaltungen mit besonderer standortpolitischer Bedeutung, die in besonderem Maße zu den Zielen der regionalen Innovationstrategie Hamburgs und zur (überregionalen) Profilbildung des Innovationsstandorts Hamburg beitragen.
Modul 2 fördert die Entwicklung und Erprobung technischer und nicht-technischer Innovationen, die in Geschäftsmodellen, Produkten, Lösungen und/oder Prozessen eingesetzt werden können.
- Modul 2A: Durchführung von Machbarkeitsstudien und experimentellen Vorprojekten inklusive Inanspruchnahme von externen Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
- Modul 2B: Durchführung von Projekten zur Entwicklung und Erprobung innovativer Geschäftsmodelle oder Produkte, Verfahren, Dienstleistungen und Lösungen
Was sind die Förderkonditionen?
Die Förderung wird in beiden Modulen als nicht-rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Modul 1A:
- Festbetragsfinanzierung mit Eigenanteil von mindestens 10%
- Es gelten folgende, nach Teilnehmeranzahl gestaffelten maximalen Pauschalbeträge je Veranstaltung. Es werden maximal drei Veranstaltungstage gefördert.
Anzahl der Teilnehmer | Max. Förderbetrag | Zusätzlich je weiterem Tag bei mehrtägigen Formaten max. |
---|---|---|
10 bis 25 Teilnehmer | 1.000 € | 500 € |
26 bis 50 Teilnehmer | 2.000 € | 1.000 € |
51 bis 100 Teilnehmer | 3.500 € | 1.750 € |
> 100 Teilnehmer | 5.000 € | 2.500 € |
Modul 1B und 2B:
- Anteilsfinanzierung mit Förderquote von maximal 80 % der förderfähigen Kosten bei gewerblichen Fördernehmern, bis zu 100% bei nicht-gewerblichen Fördernehmern.
- Max. 100.000 € Fördersumme
Modul 2A:
- Anteilsfinanzierung mit Förderquote von maximal 80 % der förderfähigen Kosten bei gewerblichen Fördernehmern, bis zu 100% bei nicht-gewerblichen Fördernehmern.
- Max. 10.000 € Fördersumme
Förderfähig sind die jeweils mit dem Vorhaben unmittelbar verbundenen Ausgaben sowie Gemeinkosten und Aufwendungen für Abschreibungen. Eine eingrenzende Festlegung der förderfähigen Ausgaben erfolgt ggf. in den richtlinienbezogenen Förderaufrufen.
Die maximale Fördersumme und Förderquote kann in Förderaufrufen weiter begrenzt werden.
Was ist noch zu beachten?
- Die Projekte müssen eine ökonomische und/oder gesellschaftliche Wirkperspektive (Impact) aufweisen. Eine nähere Erläuterung findet sich in der Förderrichtlinie im Downloadbereich
- Vor Bewilligung darf noch nicht mit dem Projekt begonnen worden sein.
- Eine Antragsstellung ist nur in Förderaufrufphasen möglich.