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Hamburger Energie Härtefallhilfen (HEH)

  • Hamburger Energie Härtefallhilfe kann beantragt werden vom 3.4. bis 30.6.2023
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als 1,0 Vollzeitäquivalente und Gründung vor dem 30.10.2021
  • Förderhöhe: Doppelte Abschlagszahlung oder Monatsrechnung November 2022
  • Antragstellung über das eAntragsportal der IFB Hamburg (https://eantrag.ifbhh.de)
  • Bei Fragen: energiehilfen@ifbhh.de

Ziel der Hamburger Energie Härtefallhilfen (HEH) ist es, Härten in kleinen und mittelständischen Unternehmen abzufedern, die besonders von den gestiegenen Strom- und Gaspreisen betroffen sind. Alle Aussagen zum Energieträger Gas gelten anlog für Fernwärme.  Die HEH für kleine und mittelständische Hamburgische Unternehmen wird von der IFB Hamburg aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.  Maßgeblich für die Förderung ist die Förderrichtlinie „Hamburger Energie Härtefallhilfen (HEH) mit finanzieller Unterstützung des Bundes“ (abrufbar im Download-Bereich der Programmseite).

Wen fördern wir?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) aus fast allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie die Kriterien für KMU nach EU Definition erfüllen.   Antragsberechtigt sind die zum Zeitpunkt der Antragsstellung und Auszahlung der Härtefallhilfe bei einem Hamburger Finanzamt ertragssteuerlich geführten Antragstellenden. (Der Sitz der Betriebsstätte(n) ist dabei grundsätzlich unerheblich.)  Antragsberechtigt sind auch Einzelunternehmen, die in einem anderen Bundesland ihren Wohnsitz haben und dort ertragssteuerlich geführt werden, aber eine Betriebsstätte in Hamburg unterhalten, für die sie bei einem Finanzamt in Hamburg eine Feststellungserklärung abgeben müssen.   Werden mehrere Betriebsstätten in unterschiedlichen Bundesländern unterhalten, kann in Hamburg nur dann ein Antrag gestellt werden, wenn bestätigt wird, dass für die Betriebsstätten in anderen Bundesländern keine Förderung aus einem analogen Härtefallprogramm gewährt worden ist und beantragt werden wird.   Weitere Voraussetzungen für die Antragsberechtigung

  • Gesamtmitarbeiterzahl größer als 1,0 Vollzeitäquivalente
  • Durchschnittlich mindestens eine Verdreifachung des Gas- und/oder Strompreises im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  • Gründungsdatum liegt vor dem 30. Oktober 2021

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, deren Geschäftszweck darin besteht, Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Pellets, Kohle, Mineralöl, Treibstoffe oder andere Energieträger am Markt anzubieten.
  • Öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt haben oder die EU-Definition „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung Art. 2 Abs. 18) erfüllen.
  • Unternehmen, deren Gründungsdatum nach dem 29. Oktober 2021 liegt.
  • Unternehmen und Angehörige freier Berufe mit einer Gesamtmitarbeiterzahl von 1,0 oder weniger Vollzeitäquivalenten
  • Unternehmen die gegen die Boni- und Dividendenverbote gem. § 37a Strompreisbremsengesetz und § 29a Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz verstoßen

Für die Auszahlung von Fördergeldern für Strom und/oder Gas gilt jeweils eine Bagatellgrenze in Höhe von 2.000 Euro. Wird dieser Mindestbetrag nicht erreicht, scheidet eine Förderung aus.

Wie hoch ist die Förderung? Wie sind die Förderkonditionen?

Die Energie Härtefallhilfe für 2022 wird als Zuschuss in Höhe der doppelten Abschlagszahlung oder der doppelten Monatsrechnung (Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer im November 2022) gezahlt.  Voraussetzung ist, dass sich die Gas- und/oder Strompreise (Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer) für das Unternehmen im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum im Mittel mindestens verdreifacht haben. Maßgeblich sind hierbei die Preiserhöhungen durch den Versorger.

So funktioniert das Antragsverfahren

  • Eine Antragsstellung ist ausschließlich über das eAntragsportal möglich.
  • Anträge können gestellt werden vom 3.4. bis 30.6.2023
  • Für die Antragstellung sind verschiedene Daten erforderlich, bitte halten Sie diese bereit:
    • Name, Anschrift und ggf. Firma;
    • 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer der betroffenen natürlichen Personen, soweit vorhanden die 11-stellige Umsatzsteuer-ID, bzw. bundeseinheitliche 13-stellige Steuernummer der antragstellenden Unternehmen;
    • Geburtsdatum bei natürlichen Personen;
    • Gründungsdatum;
    • Zuständiges Finanzamt;
    • IBAN der beim angegebenen Finanzamt hinterlegten Kontoverbindung;
    • Adresse des inländischen Sitzes der Geschäftsführung oder, soweit kein inländischer Sitz der Geschäftsführung vorhanden ist, Adresse der inländischen Betriebsstätte;
    • Handelsregisternummer;
    • Angabe der Branche des/der Antragsstellenden anhand der Klassifikation der Wirtschaftszweige;
    • Vollmacht für antragstellende Person;
    • Größenklasse der Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme;

Diese sind auf Anfrage der IFB anhand geeigneter Unterlagen zu belegen. Bitte reichen Sie bei Antragstellung keine weiteren als im Antragsformular genannten Unterlagen ein. 

  • Nach positiver Prüfung wird der Bescheid online zur Verfügung gestellt.
  • Die Auszahlung erfolgt nach Erstellung des Bescheids.