Hamburger Corona Soforthilfe – Modul innovative Startups (HCS InnoStartup)

  • Bedingt-rückzahlbare Zuschüsse
  • Für innovative und wachstumsorientierte Startups
  • Antragstellung nicht mehr möglich

Zuschüsse zur Stützung von innovativen, wachstumsorientierten Startups in Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet im Rahmen des „Hamburger Schutzschirms für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen“ einen zusätzlichen, bedingt-rückzahlbaren Zuschuss für innovative, wachstumsorientierte Startups aus Hamburg an, die infolge der Corona-Krise seit dem 11.03.2020 in eine existenzgefährdende Wirtschaftslage geraten sind.

Wen fördern wir?

Antragsberechtigt bei der Hamburger Corona Soforthilfe - Modul für innovative Startups (HCS InnoStartup) sind innovative, wachstumsorientierte Startups, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • die Tätigkeit wird von einem Unternehmenssitz oder einer bestehenden wesentlichen Betriebsstätte in Hamburg aus ausgeführt
  • maximal 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent zum Stichtag 11.03.2020)
  • Rechtsform einer Kapitalgesellschaft
  • am 15.04.2020 maximal 8 Jahre alt (es gilt das Datum des Eintrags im Handelsregister)
  • nicht im Mehrheitsbesitz (über 50% der Anteile oder der Stimmrechte) eines anderen Unternehmens (ausgenommen sind Investmentvehikel, die jeweils zu 100 % im Besitz eines mittelbaren Anteilseigners/Gründers sind)
  • hat bereits eine Förderung nach dem Programm „Hamburger Corona Soforthilfe“ (HCS) erhalten.
  • Geschäftsmodell basiert auf einer vom Unternehmen getätigten innovativen Eigenentwicklung
  • eine der nachfolgenden Bedingungen:
  1. hat vor dem 15.04.2020 Beteiligungskapital in Form offener Beteiligungen oder Wandeldarlehen, die eine Wandlung in eine offene Beteiligung explizit vorsehen, in Höhe von mindestens 10.000 Euro extern eingeworben oder
  2. hat vor dem 15.04.2020 mindestens eine staatliche Förderung für innovative Startups in Höhe von mindestens 10.000 Euro erhalten (z. B. EXIST, InnoFounder, InnoRampUp, Innovationsstarter Fonds Hamburg und High-Tech Gründerfonds)


Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die sich am 31.12.2019 bereits in Schwierigkeiten befanden gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO. Öffentliche Unternehmen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.

Was fördern wir?

Der Antragsteller muss versichern, dass er nach dem 11.03.2020 durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen.

Die Zuschüsse werden zur Überwindung der Corona-bedingten existenzbedrohlichen Wirtschaftslage gewährt und können für zukünftige Produkt- und Unternehmensentwicklung, Markteinführung und Wachstum genutzt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als pauschaler, bedingt-rückzahlbarer Zuschuss zusätzlich zu normalen Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) gewährt. Die Höhe der Förderung ist gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten (VZÄ).

Anzahl Mitarbeiter (VZÄ)Pauschale Förderung
1 bis 2 Mitarbeiter12.500 €
mehr als 2 bis 5 Mitarbeiter25.000 €
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter 50.000 €
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter 100.000 €

Geschäftsführende Gesellschafter zählen zu den Mitarbeitern. Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen.

Die Fördermittel sind zurückzuzahlen, wenn der Zuwendungsempfänger innerhalb von 10 Jahren nach Gewährung der Förderung seinen Status als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) infolge des Erwerbs von 25 % oder mehr der Geschäftsanteile oder der Stimmrechte durch ein Nicht-KMU verliert oder ein Exit (siehe Förderrichtlinie für detailliertere Definition) erfolgt. In diesen Fällen sind die Fördermittel in einer Summe zurückzuzahlen, zzgl. einer jährlichen Verzinsung mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz rückwirkend ab dem Tag der Gewährung der Förderung.

So funktioniert das Antragsverfahren

  • Antragsformulare sind bei der IFB Innovationsstarter GmbH (www.innovationsstarter.com) oder unten auf dieser Seite im Downloadbereich verfügbar. Die weiteren einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.
  • Anträge auf Förderung sind digital als unterschriebene PDF-Datei per E-Mail an folgende Adresse zu senden: corona@innovationsstarter.com
  • Die IFB Innovationsstarter GmbH prüft die Anträge und leitet diese an die IFB Hamburg zur weiteren Prüfung und Bewilligung weiter
  • Die IFB Hamburg prüft den Antrag und stellt die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe fest.

Ein fortlaufend aktualisiertes FAQ-Dokument zum Antragsverfahren finden Sie auf der Seite der IFB Innovationsstarter GmbH: Link

Die Antragstellung ist gemäß Förderrichtlinie bis zum 30. Juni 2020 möglich.

Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?

Es sind folgende Unterlagen einzureichen (bitte verbinden Sie die Unterlagen zu einer PDF-Datei):

  • Antragsformular vollständig ausgefüllt und rechtverbindlich unterschrieben
  • Handelsregisterauszug (aktuell und chronologisch) und Gewerbeanmeldung bei Beantragung für eine Hamburger Betriebsstätte
  • Liquiditätsplanung
  • Nachweis zu eingeworbenem Beteiligungskapital bzw. Startup-Förderung
  • Gesellschafterliste inkl. Höhe der jeweiligen Geschäftsanteile
  • Kopie des Bewilligungsbescheides zur Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)

Um eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags zu ermöglichen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Antrag die folgenden Anforderungen erfüllt, bevor Sie ihn an corona@innovationsstarter.com abschicken:

  • Sämtliche im eigentlichen Antrag auszufüllenden Felder sind vollständig befüllt, alle Checkboxen sind mit einem Haken versehen und bei den Auswahlfeldern haben Sie eine Auswahl getroffen
  • Der Antrag ist rechtsgültig unterschrieben
  • Sämtliche Anlagen (s. o.) sind vorhanden, insbesondere auch eine Kopie des Bewilligungsbescheides der Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
  • Sie haben den Antrag und alle Anlagen zu einer PDF-Datei verbunden

Anträge, die vorstehende Kriterien nicht erfüllen, können aufgrund der großen Nachfrage von den Mitarbeitern der IFB Innovationsstarter GmbH nur stark verzögert bearbeitet werden.