Hamburg-Kredit Global

  • Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg
  • Bereitstellung zinsgünstiger Refinanzierungsmittel über die Hausbank

Hamburger Unternehmen refinanzieren?
Wir arbeiten mit Ihrer Hausbank zusammen.

Zur Finanzierung von Hamburger Unternehmen stellen wir zinsgünstige Refinanzierungsmittel über Hausbanken zur Verfügung. 

Wen fördern wir?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte und/oder Sitz in Hamburg bzw. Unternehmen, die in Hamburg investieren.

Was fördern wir?

  • Betriebliche Investitionsvorhaben in Hamburg
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind:
    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sowie Anschlussfinanzierungen und Darlehensprolongationen
    • Sanierungskredite

Wie sind die Förderkonditionen?

Refinanzierungsvolumen ab mindestens 500.000 €

  • Konditionen auf Einzelanfrage
  • Laufzeiten drei bis 30 Jahre
  • Endkreditnehmerbonität nicht schlechter als BB-
  • Die längst mögliche Laufzeit des Globaldarlehens wird bestimmt durch die kürzeste Laufzeit (Duration) der dem Globaldarlehen zugrundeliegenden Verträge mit Endkreditnehmern.

Was ist noch zu beachten?

Der Vorteil der günstigen Refinanzierung ist an die jeweiligen Endkreditnehmer mittels des RGZS-Systems der KfW weiterzugeben und entsprechend durch die Hausbank zu belegen. Es sind auch variable Zinskonditionsvereinbarung auf EURIBOR-Basis mit Laufzeiten von drei bis zwölf Monaten (Roll-Over) möglich.
Das Darlehen ist innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsunterzeichnung zu belegen.

So funktioniert`s

Die IFB Hamburg gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute (Hausbanken), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen. Die IFB Hamburg vergibt für den Hamburg-Kredit Global Beihilfen, sofern sie denn anfallen, grundsätzlich unter der „De-minimis“-Verordnung [Verordnung (EG) Nummer 1407/2013, veröffentlicht im Amtsblatt der EG, L 352/1 am 24.12.2013].
Eine Antragsbewilligung ist von der Zustimmung der IFB Hamburg abhängig, aus der Antragsstellung entsteht kein rechtlicher Anspruch auf eine Gewährung des Darlehens. Die IFB Hamburg behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.